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Stadt Remscheid

Informationen für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbende

Kreiswahlvorschläge

Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 36 (Remscheid I-Oberbergischer Kreis III) können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. 

Sie haben die Möglichkeit, die weiter unten befindlichen pdf-Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu verwenden. Einfacher ist es allerdings, wenn Sie das Wahlvorschlagsportal der Landeswahlleiterin für die Einreichung Ihres Kreiswahlvorschlags nutzen. Das Programm führt Sie komfortabel durch alle notwendigen Formulare. Gerne schicke ich Ihnen bei Interesse Zugangsdaten zu. 

Hier einige allgemeine Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen:

Kreiswahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und -bewerbern eingereicht werden. Als Bewerberin oder Bewerber einer Partei oder einer Wählergruppe kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung oder in einer Vertreterversammlung des Wahlkreises hierzu gewählt worden ist.

Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf - unbeschadet ihrer bzw. seiner Bewerbung in einer Landesliste - nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. In einen Wahlvorschlag darf nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich. Die ordnungsmäßige Abgabe der Zustimmungserklärung bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ist Voraussetzung für die Abgabe eines gültigen Wahlvorschlages.

Wählbar ist jede wahlberechtigte Person. Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Parteien, die nicht im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag ununterbrochen seit deren letzter Wahl vertreten sind oder deren Parteieneigenschaft nicht bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag festgestellt worden ist, können einen Kreiswahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am 97. Tag vor der Wahl (Montag, 18. Januar 2027 bis 18.00 Uhr) der Landeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.  

In der Anzeige ist anzugeben, unter welchem Namen sich die Partei an der Wahl beteiligen will. Sie muss von mindestens drei Mitgliedern des Vorstands des Landesverbandes, darunter der bzw. dem Vorsitzenden oder deren bzw. dessen Stellvertretung, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Wenn ein Landesverband nicht besteht, muss die Anzeige von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, die im Bereich des Landes liegen, entsprechend unterzeichnet sein. Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über einen nach demokratischen Grundsätzen gewählten Vorstand sind der Anzeige beizufügen. 

Wahlvorschläge von Parteien, die nicht im Landtag oder im Deutschen Bundestag aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Land ununterbrochen seit deren letzter Wahl vertreten sind oder bei der letzten Landtagswahl von mehr als 1 Prozent erreicht haben, müssen ferner von 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Dies gilt auch für Wahlvorschläge von Wählergruppen und Einzelbewerbern. Das amtliche Formular nach Anlage 14 a der Landeswahlordnung für die erforderlichen 200 Unterstützungsunterschriften erhalten Sie bei mir. Voraussetzung ist allerdings, dass bereits ein Kreiswahlvorschlag aufgestellt ist. Bitte beachten Sie auch hier meine Urlaubsabwesenheit.

Wahlvorschläge sind nach § 18 Landeswahlgesetz bis zum 69. Tag vor Wahl, 18 Uhr, eingereicht werden. Das ist Montag, der 15. Februar 2027. 

Ich bitte zu beachten, dass die Einreichungsfrist eine Ausschlussfrist ist. Verspätet eingereichte Wahlvorschläge sind nicht zulassungsfähig. Daher wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Gerne können Sie bei Fragen auch das Wahlamt unter der Telefonnummer 16 - 28 79 kontaktieren.

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