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Stadt Remscheid

Interessenaufruf – Start 09.03.2021 bis zum 15.03.2021

Mitwirkung zum Aufbau einer ortsnahen Angebotsstruktur zur Bürgertestung nach § 4 a Coronavirus-Testverordnung

Mit der Coronateststrukturverordnung, die zurzeit nur im Entwurf vorliegt, verfolgt das Land NRW den schnellstmöglichen Aufbau einer landesweiten und ortsnahen Angebotsstruktur zur Durchführung der Bürgertestung nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten. Durch die Teilnahme am Interessenaufruf besteht nicht unmittelbar der Anspruch auf Errichtung und Betrieb einer Teststelle. 

Als mögliche zusätzliche Träger von Teststellen, die für Bürgertestungen im Rahmen der vorgenannten Rechtsnorm in Betracht kommen, werden genannt: 

Ärzte,
Zahnärzte,
Ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen,
Medizinische Labore,
Apotheken,
Rettungs- und Hilfsorganisationen,
weitere Anbieter, die eine ordnungsgemäße Durchführung garantieren
Die Abrechnung der Testdurchführungen erfolgt nach vorheriger Beauftragung durch die Stadt Remscheid gemäß den Vorgaben der Coronavirus-Testverordnung mit der Kassenärztliche Vereinigung.

Interessierte Träger, die die Mindestanforderungen an Teststellen zur Anwendung von SARS-CoV-2PoC-Antigen-Schnelltests gem. § 6 Absatz 1 Nr. 2 der Coronavirus-Testverordnung erfüllen und den Aufbau der ortsnahen Angebotsstruktur unterstützen möchten, werden bis zum 15.03.2021 gebeten die vollständigen Antrags-Unterlagen mit Vorlage eines Konzeptes beim Fachdienst Gesundheitswesen, Hastener Str. 15 in 42855 Remscheid per Post oder per mail einzureichen (Mail: gesundheitremscheidde). 

Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist wird der Fachdienst Gesundheitswesen der Stadt Remscheid die Anträge und Konzepte prüfen und für das Land NRW über die Zulassung der Teststelle entscheiden.

Weitere Informationen zum Verfahren und der Antragstellung können Sie den beiliegenden Anlagen entnehmen.

Sollten Sie detaillierte Fragen haben, steht Ihnen der Fachdienst Gesundheitswesen der Stadt Remscheid zur Verfügung:

02191 16 - 39 00 oder per E-Mail: frank.nevelingremscheidde

02191 16 - 24 07 oder per E-Mail: roger.hoellerremscheidde 

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