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Stadt Remscheid

Öffentliche Auslegung der Außenbereichssatzung für das Gebiet Spelsberg vom 13. September bis 15. Oktober

Der städtische Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss hat am 14. März 2019 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung für das Gebiet Spelsberg einzuleiten. Ziel dieser Außenbereichssatzung ist es, die vorhandene Wohnbebauung in dem baulichen Gefüge zu stärken und maßvoll zu ergänzen. Dadurch soll weiterer Leerstand und der sukzessive Verfall von Gebäuden vermieden werden. In der gleichen Sitzung hat der Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss außerdem beschlossen, den Entwurf der Außenbereichssatzung für das Gebiet Spelsberg öffentlich auszulegen.

Die Offenlage der Außenbereichssatzung für das Gebiet Spelsberg findet in der Zeit von Montag, 13. September, bis einschließlich Freitag, 15. Oktober, statt. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie sind die Unterlagen auf dieser Internetseite der Stadt Remscheid einzusehen:  https://remscheid.de/Spelsberg (Öffnet in einem neuen Tab). Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen im Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung, Ludwigstraße 14, 2. Obergeschoss, 42853 Remscheid, eingesehen werden. Das ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefon-Nummer 02191/16-2453 und unter Einhaltung der dann gültigen Schutzmaßnahmen (Hygiene-Vorschriften) möglich. 

Während der oben angegebenen Frist können Stellungnahmen schriftlich oder per E-Mail ( Staedtebauentwicklungremscheidde) beim Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung, Ludwigstraße 14, 42853 Remscheid, eingereicht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist leider nicht möglich. 

Der räumliche Geltungsbereich der Außenbereichssatzung ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Lageplan.

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Bildnachweise

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