Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

Remscheider Impfstelle geht am 1. Dezember im Zentrum Süd an den Start – Impftermine ab dem 29. November online buchbar

Wer sich gegen Corona impfen lassen möchte, kann hierfür ab Mittwoch, 1. Dezember, ins Zentrum Süd, Rosenhügeler Straße 2-8 in 42859 Remscheid kommen. Zwischen 10 und 18 Uhr werden hier an jedem Wochentag (Montag bis Sonntag) Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen gegen Corona gesetzt.

Der passende Termin lässt sich online über  https://remscheid.impf-buchung.de/ ab Montag, 29. November, 9 Uhr, buchen. Wer keinen Internetanschluss besitzt, kann sich seinen Impftermin telefonisch über das Bergische ServiceCenter unter der Corona-Hotline (02191) 16-2000 sichern. 

Nachdem das Land NRW entschieden hatte, die im Frühjahr in Betrieb genommenen lokalen Impfzentren zum 1. Oktober zu schließen und das Corona-Impfgeschehen hauptsächlich in die Hausarztpraxen zu verlegen, gibt es angesichts steigender Infektionszahlen und des enormen Impfdrucks jetzt den Strategiewechsel: Kreise und kreisfreie Städte müssen kurzfristig ein die Arztpraxen unterstützendes, dezentrales und regionales COVID-19-Impfangebot schaffen, das Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen nach aktueller STIKO-Empfehlung (STIKO = Ständige Impfkommission) umfasst. 

Remscheider Impfstelle ab dem 1. Dezember im Zentrum Süd

Die Stadt Remscheid reagiert hierauf kurzfristig mit einer neuen Impfstelle, die sie zum 1. Dezember in der Rosenhügeler Straße 2-8 im Zentrum Süd bis auf Weiteres in Betrieb nimmt. Drei Impfärzte sind hier sieben Tage in der Woche in bis zu drei Impfstraßen im Einsatz. Sie schaffen täglich bis zu 300 Spritzen und sollen vor allem bei den Auffrischungsimpfungen Tempo aufbauen. 

Erst- und Zweitimpfung

Wer mit Termin zur Erst- oder Zweitimpfung kommt, erhält einen mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna, Erst- und Zweitimpfung notwendig). Die Auswahl des mRNA-Impfstoffes bestimmt sich vor Ort nach Verfügbarkeit.

Personen ab 12 bis 29 Jahren werden laut STIKO-Empfehlung nur mit BioNTech geimpft. Moderna kommt erst ab dem 30. Lebensjahr zum Einsatz. 

Auffrischungsimpfungen (Booster-Impfungen)

Die Auffrischungsimpfungen kommen in erster Linie für Personen infrage, die über 70 Jahre alt sind, deren Immunantwort auf die Covid-19-Impfung aufgrund von Vorerkrankungen reduziert ist oder schnell nachlässt oder die regelmäßigen Kontakt haben mit gefährdetem Gruppen oder infektiösen Menschen.

Aber auch für Personen, die diesen Gruppen nicht angehören, sind Auffrischungsimpfungen möglich. Wichtig ist nur, dass sie mindestens 18 Jahre alt sind – die STIKO sieht für Jugendliche unter 18 ausdrücklich keine Auffrischungsimpfung vor. Außerdem müssen mindestens fünf Monate nach der ersten vollständigen Impfserie mit BioNTech, Moderna oder AstraZeneca vergangen sein. Bei einer Grundimmunisierung mit dem Wirkstoff Johnson & Johnson reichen sogar schon vier Wochen.

Die Auffrischungsimpfungen erfolgen immer mit den mRNA-Impfstoffen BioNTech oder Moderna. Aber auch hier gilt die STIKO-Empfehlung: Personen unter 30 Jahren erhalten immer BioNTech. 

Moderna kann übrigens völlig bedenkenlos auch dann für eine Auffrischungsimpfung benutzt werden, wenn vorher BioNTech oder ein anderer Wirkstoff verabreicht wurde. 

Für Johnson & Johnson-Grundimmunisierte gilt wegen der verkürzten Auffrischungsfrist eine Besonderheit bei der Terminbuchung:

Haben Sie Ihre Impfung mit Johnson & Johnson vor mehr als 5 Monaten erhalten, dann können Sie den Auffrischungstermin unter  https://remscheid.impf-buchung.de/ buchen.

Wenn Ihre Impfung mit Johnson & Johnson zwischen 4 Wochen und 5 Monaten zurückliegt, buchen Sie bitte telefonisch einen Termin über das Bergische ServiceCenter unter (02191) 16-2000. 

Bitte gut vorbereiten!

  • Wie immer gilt: Mund-Nasenschutz tragen, Abstand halten, Personalausweis mitbringen und Impfpass – sofern vorhanden – vorlegen!
  • Bitte bringen Sie die passenden Unterlagen (Aufklärungsbogen und Anamnese-/Einwilligungsbogen) ausgefüllt mit – vielen Dank! Sie finden Sie  hier zum Download.
  • Kinder und Jugendliche in der Altersklasse 12 - 15 Jahre müssen von mindestens einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Außerdem muss die Einverständniserklärung im Aufklärungsbogen und Anamnese-/Einwilligungsbogen von mindestens einer erziehungsberechtigten Person unterschrieben sein (Ab dem 16. Lebensjahr ist beides nicht mehr erforderlich.) 

QR-Code

Nach der Impfung wird in der Impfstelle eine Impfbescheinigung ausgegeben. Der passende QR-Code für den digitalen Impfpass (zum Beispiel CoronaWarnApp oder CovPassApp) ist gegen Vorlage der Impfbescheinigung und eines Ausweisdokumentes in zahlreichen Apotheken kostenfrei erhältlich.

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz