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Stadt Remscheid

Corona-Virus | Aktuelle Gesundheitslage & Quarantänen in Schulen – Änderung des Procedere mit Schulquarantänen

Aktuelle Gesundheitslage   

Laut Gesundheitsamt gibt es aktuell 1.451 Remscheiderinnen und Remscheider, die an Covid-19 erkrankt sind und sich in Quarantäne befinden. 

Damit gibt es insgesamt 11.817 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. 10.150 Remscheiderinnen und Remscheider gelten als genesen. 216 Menschen sind leider verstorben. 

Das RKI meldet heute diese Zahlen für Remscheid: 

Fälle letzte 7 Tage/100.000 EW

969,4 (Land NRW 680,8)

Hospitalisierungsrate

3,20 (7-Tage-Inzidenz Hospitalisierungen NRW)

Todesfälle

216

Einwohnerzahl

111.516

Aktualisierung

21.01.2022, 00:00

Die Krankenhäuser vermelden 20 Covid-19-erkrankte Personen als sogenannte Hospitalisierungsfälle. Zwei dieser Personen sind intensivpflichtig, keine Person wird beatmet, Stand 21.01.2022 (Das sind nicht unbedingt Remscheiderinnen und Remscheider.).

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Quarantänen in Schulen & Kitas – Änderung des Procedere mit Schulquarantänen

Auch wenn ihre Ansteckung nachweislich nur im Einzelfall im schulischen Kontext stattfindet: Die Fallzahlen von positiv getesteten Schülerinnen und Schülern in Schulen sind in den vergangenen Tagen sprunghaft angestiegen. Gleichzeitig zeigen sich erste Engpässe in der Bestätigung von positiven Schnelltests mittels PCR. Nach der neuen Test-und Quarantäneverordnung des Landes gilt außerdem zwischenzeitlich auch ohne bestätigende PCR-Testung für eine Person mit einem positiven Schnelltest eine 10-tägige Isolierungspflicht. Eine besondere Anordnung der Behörde ist für die Isolierung nicht mehr erforderlich, es genügt der Testnachweis.

Angesichts dieser Situation stellt das Remscheider Gesundheitsamt sein Verfahren in Bezug auf Quarantänen im schulischen Kontext um. Das bedeutet:

Im Falle einer bestätigten Infektion bei einer Person im Klassen- oder Kursverband – einschließlich Lehrkräften und sonstigem Personal –, meldet die jeweilige Schule wie bisher auch die positive Testung dem Gesundheitsamt. Neu ist, dass alle negativ getesteten Personen die Schule weiterhin besuchen können. Nur die infizierte Person erhält eine behördliche Isolationsanordnung. Das heißt: Die bisherige Praxis, ganze Gruppen und Klassen in Quarantäne zu setzen, wird aufgegeben.

Die positiv getesteten Schülerinnen und Schüler erhalten von ihrer Schule einen Testnachweis. Sie dürfen am 7. Tag der Quarantäne einen Schnelltest in einem Testzentrum durchführen und die Schule am Folgetag wieder besuchen, wenn dieser negativ ist.

Sind im Einzelfall weitere Quarantänemaßnahmen notwendig, entscheidet hierüber das Gesundheitsamt.

Freitestung bei bereits angeordneter Quarantäne möglich

Die Umstellung des Procedere bedeutet aber auch: Alle Schülerinnen und Schüler – einschließlich Lehrkräften und sonstigem Personal – , die sich aktuell als nicht Infizierte in angeordneter Gruppenquarantäne befinden, können sich an diesem Wochenende in den offiziellen Teststellen freitesten und mit negativem Testergebnis am kommenden Montag wieder die Schule besuchen..

Kita-Kinder gehen weiter in Gruppenquarantäne

Die beschriebene Abkehr von der Gruppenquarantäne findet vorerst keine Anwendung auf Kindertageseinrichtungen, weil sie aktuell anstelle des beaufsichtigten Schnelltests die weniger sicheren Selbsttests zu Hause einsetzen. Für Kitas hat die Stadt Remscheid deshalb heute erneut mit ordnungsbehördlichen Allgemeinverfügungen Quarantänen anordnen müssen. Betroffen sind die Kinder der

  • gesamten Gruppe „Bären“ der Kindertageseinrichtung Ahörnchen e.V. in 42855 Remscheid, die in der Zeit vom 14. bis 18.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Drachengruppe der Städt. Kindertageseinrichtung Sedanstraße in 42855 Remscheid, die am 17.01.2022 die Einrichtung besucht haben.
  • gesamten Schlümpfegruppe der Städt. Kindertageseinrichtung Sedanstraße in 42855 Remscheid, die am 17.01.2022 die Einrichtung besucht haben.

Weitere Details zu den Quarantänen lassen sich  hier nachlesen.

Hinweis:

Nach der aktuellen Gesetzeslage erhalten mittels Schnelltest getestete Personen keinen Genesenennachweis. Dieser kann nur auf der Grundlage einer PCR-Testung erstellt werden. Der Genesenennachweis gilt nur für 90 Tage ab positiver PCR-Testung.

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