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Stadt Remscheid

Deckensanierung Sieper Straße ab 4. Oktober 2022

Ab Dienstag, 4. Oktober, wird die komplette Straßendecke der Sieper Straße saniert. Die Arbeiten finden während der Herbstferien statt.

Veränderte Verkehrsregeln

Die Sieper Straße wird für die Dauer der Arbeiten ab der Kreuzung Eberhardstraße bis zur Ronsdorfer Straße in Fahrtrichtung Ronsdorfer Straße durchgehend zur Einbahnstraße. Während der gesamten Baumaßnahme gilt entlang der Sieper Straße beidseitig absolutes Halteverbot. In den Seitenstraßen ist das Parken weiterhin möglich. Die Garagenzufahrten und privaten Grundstücksflächen können angefahren und genutzt werden, solange der Baubetrieb dadurch nicht behindert wird. 

Mit Beginn der Arbeiten am 4. Oktober wird die Sieper Straße zunächst aufgrund der schmalen Fahrbahnbreite für das Fräsen der Fahrbahndecke auf ganzer Länge voll gesperrt. An diesem Tag kann die Sieper Straße zwischen 7 und 17 Uhr nicht befahren werden.

Nach den Fräsarbeiten beginnen am 5. Oktober die Regulierungsarbeiten an den Straßeneinbauten wie beispielsweise Wasserschieberkappen und Schächten. Dabei kann der Anliegerverkehr die Sieper Straße entsprechend der oben erwähnten Einbahnstraßenregelung befahren.

Im Anschluss an die Regulierungsarbeiten erfolgen die Asphaltierungsarbeiten an zwei Tagen, nämlich Donnerstag und Freitag, 13. und 14. Oktober jeweils von 7 bis 17 Uhr. 

Während der Asphaltierungsarbeiten am 13. und 14. Oktober, mit denen die Deckensanierung abschließt, gelten besondere Verkehrsregelungen. 

Asphaltierung 1. Bauabschnitt

Der nördliche untere Baubereich (1. BA) reicht von der Ronsdorfer Straße bis über die Kreuzung der Hermann-Löns-Straße. Aufgrund des erforderlichen Baustellenverkehrs (Anlieferung über Eberhardstraße / Elberfelder Straße) wird die gesamte Sieper Straße voll gesperrt. 

Asphaltierung 2. Bauabschnitt

Der obere Baubereich (2. BA) deckt den verbleibenden Bereich von der Hermann-Löns-Straße bis kurz vor die Eberhardstraße ab. Dabei wird die Sieper Straße während der Asphaltierungsarbeiten lediglich im oberen Bereich vollgesperrt sein, während der untere 1. BA, bei Aufhebung der Einbahnstraßenregelung, eingeschränkt wieder befahren werden kann. 

Für Notfahrzeuge wie Krankenwagen und Feuerwehr gilt selbstverständlich immer freie Fahrt.

Die im Wohngebiet tätigen Pflegedienste sind über die Arbeiten informiert und suchen ihre Kundinnen und Kunden während der temporären Vollsperrungen zu Fuß auf.

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