Mit der Änderung des Landesfischereigesetzes werden Fischereischeine künftig als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC‑Chip sowie als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone ausgegeben. Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist – nach Zahlung der Fischereiabgabe – wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre gültig. Er wird bundesweit anerkannt.
Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Bei der ersten Verlängerung ist jedoch weiterhin eine persönliche Vorsprache erforderlich, um das Prüfungszeugnis oder den bisherigen Fischereischein auf Echtheit zu prüfen.
Der bisherige Jugendfischereischein entfällt im Sinne der Entbürokratisierung. Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können das Angeln künftig einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben. Mitzuführen ist dabei ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Kinderpersonalausweis) oder ein Schülerausweis.
Die Stadt Remscheid bietet über ihr Serviceportal ab sofort die Möglichkeit, den digitalen Fischereischein der Landesregierung NRW online zu beantragen. Der Antrag kann rund um die Uhr und unabhängig von den Öffnungszeiten gestellt werden. Alternativ bleibt die persönliche Beantragung bei der Fischereibehörde der Stadt Remscheid weiterhin möglich.
Die Einführung des digitalen Angebots ist ein weiterer Schritt hin zu einer modernen und bürgerfreundlichen Verwaltung. Ziel ist es, den Zugang zu Dienstleistungen zu erleichtern, Abläufe zu optimieren und den Service kontinuierlich zu verbessern.