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Stadt Remscheid

Energiepreisbremsen und Soforthilfe | Entlastung für Haushalte

Die Bundesregierung plant 200 Milliarden Euro für die Entlastung von Haushalten ein: Soforthilfen und Preisbremsen sollen die Folgen der Energiekrise abdämpfen und bei den gestiegenen Gas- und Strompreisen unterstützen. Allein im kommenden Jahr sollen bereits mehr als 80 Milliarden Euro für die Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen eingesetzt werden.

Was ändert sich mit der Energiepreisbremse für Endverbraucherinnen und -verbraucher?

Um Privathaushalte zu entlasten, will die Bundesregierung den enorm gestiegenen Energiepreisen entgegenwirken. Der Beschluss für die Dezember-Soforthilfe für Haushalte und Unternehmen ist am 19. November 2022 in Kraft getreten. Die sogenannten Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme wurden am 25. November 2022 vom Bundeskabinett verabschiedet.

Bereits im Dezember 2022 unterstützt die Bundesregierung mit der Soforthilfe Privatpersonen und kleine bis mittlere Unternehmen (Jahresverbrauch < 1,5 Mio. kWh), indem die Abschläge an Gas- und Fernwärmeversorger übernommen werden. „Somit müssen Gas- und Fernwärmekundinnen und -kunden im Dezember keine vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlungen leisten“, erklärt Dr. Wieland Hoppe vom Fachdienst Umwelt der Stadt Remscheid. Dennoch gezahlte Beiträge müssen in der nächsten Rechnung berücksichtigt werden.

Subventioniert beziehungsweise „gedeckelt“ werden zudem die Preise für Strom, Gas und Fernwärme. Diese Preisbremsen gelten dabei für jeweils 80 Prozent des im Vorjahr prognostizierten Jahresverbrauchs. Bei einem höheren Verbrauch gilt für die restlichen 20 Prozent der vertragsgemäß festgelegte Preis, der erheblich oberhalb dieser Grenzwerte ausfallen kann.

Die Strompreisbremse wird bereits ab Januar 2023 in Kraft treten und den Preis auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzen. Dagegen wird die Gaspreisbremse erst ab März 2023 gelten. Die Deckelung von anfallenden Kosten wird 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas und 9,5 Cent für Fernwärme betragen. Zudem greifen im selben Monat die Entlastungsmaßnahmen auch rückwirkend für Januar und Februar 2023. Die Energiepreisbremsen wirken für alle privaten, gewerblichen oder gemeinnützigen Kundinnen und Kunden bis Ende April 2024.

„Da die Energiepreisbremsen der Bundesregierung nur für 80 Prozent des Verbrauchs aus dem Vorjahr gelten, werden die Kundinnen und Kunden trotzdem zum Energiesparen angeregt. Nur wer insgesamt Energie spart, kann mit den aktuellen hohen Preisen mithalten“, erklärt Dr. Hoppe.

Weitere Informationen zu Energieeinsparungen in Wohnhäusern, Heizungsoptimierungen und weiteren Themen finden Interessierte unter  www.alt-bau-neu.de/remscheid.

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