Förderkriterien für eine Förderung im RKP sind:
- Mindestens drei Kooperationspartnerinnen oder Kooperationspartner aus mindestens zwei Gemeinden oder Städten
- Zeitgemäße Marketingmaßnahmen
- Regionaler Bezug
- Künstlerische bzw. kulturfachliche Qualität und Innovationscharakter
- Kulturelle Teilhabe
Vereine, Kultureinrichtungen, Einzelkünstlerinnen, Einzelkünstler und Kollektive ebenso wie Kommunen und Kreise können sich bis zum 30. September 2026 um die Projektförderung im RKP 2027 bewerben.
Antragstellung
Für eine Antragstellung setzt man sich mit dem RKP-Büro Bergisches Land für ein Beratungsgespräch in Verbindung:
Email: rkpkreis-mettmannde oder Telefon: 02104 / 99 20 71.
5.000 €uro zusätzlich zur RKP-Projektförderung gibt es für Maßnahmen zur Barrierefreiheit: Zur Unterstützung gleichberechtigter Teilhabechancen an Kunst und Kultur vergibt das Land Nordrhein-Westfalen die Ergänzungsmittel Barrierefreiheit.