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Stadt Remscheid

Information der Führerscheinstelle

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, nach EU-Recht in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Bis zum 19.01.2024 müssen die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 Ihren alten Führerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein tauschen.

Entsprechend der EU-rechtlichen Vorgaben hat der Bundesrat beschlossen, dass alle Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1965-1970, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt worden sind, bis zum 19.01.2024 in den aktuellen EU-Kartenführerschein umzutauschen sind. Die Frist gilt nicht für Personen, die bereits einen EU-Kartenführerschein besitzen.

Um allen Betroffenen die Möglichkeit zu geben, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen, ist es ratsam sich jetzt schon einen Termin zu sichern. Erfahrungsgemäß werden zum Ende des Jahres die Termine wieder knapper.

Jetzt Termin sichern!

Passende Termine können ab sofort online auf der  Remscheider Homepage  www.remscheid.de gebucht werden. (Termine buchen → Fahrerlaubnisangelegenheiten → Führerscheinstelle → Allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten → Umtausch EU-Kartenführerschein) 

Bitte das Anliegen „Umtausch EU-Kartenführerschein“ nur für diesen Zweck auswählen! Sollten Sie mehrere Anliegen haben – zum Beispiel Erweiterung, Verlängerung, internationaler Führerschein – ist dies über diesen gebuchten Termin nicht möglich!

Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger deutscher Führerschein
  • 1 Passfoto nach der Passverordnung (biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate), Passfotoautomat ist im Haus vorhanden
  • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der bisherige Führerschein nicht in Remscheid gemacht wurde (siehe Hinweis unten)
  • Gebühren: 30,30 Euro

Wichtig: 

Haben Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs Ihrer Fahrerlaubnis Ihren Wohnsitz nicht in Remscheid gehabt, sind bei der Fahrerlaubnisbehörde Remscheid keine Daten vorhanden. Sie müssen sich in diesem Fall an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheines wenden und eine Karteikartenabschrift anfordern. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Fahrerlaubnis zwar in Remscheid erstmalig erworben haben, dann aber in der Folgezeit von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein ausgestellt bekommen haben. 

 

Link-Tipp: 

Erläuterungen und Hinweise

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