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Stadt Remscheid

Kommunen drohen starke Belastungen durch die Umlage des Landschaftsverbandes

Der Landschaftsverband wird in der Fortschreibung seines Haushaltes 2023 in seinem Doppelhaushalt 2022/2023 eine erhebliche Überdeckung aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz und der aktualisierten Landschaftsumlage ausweisen können. Deshalb wendet sich Remscheids Stadtkämmerer Sven Wiertz in einem Brief an die Verantwortlichen im Landschaftsverband: 

„Ich beziffere diesen Effekt in einer Hochrechnung auf insgesamt 547 Mio. Euro. Im Hinblick auf den im Doppelhaushalt 2022/2023 für das Jahr 2023 festgesetzten Umlagesatz von 16,65 % ergibt sich damit die Möglichkeit, die Umlage um mehr als 2,35 %-Punkte zu senken. In diesem Sinne bitte ich Sie schnellstmöglich sicherzustellen, dass ein Nachtragshaushalt in die Beratungen und zur Beschlussfassung gebracht wird, um zügig neue Planungsgrundlagen für die Haushalte der Mitgliedskörperschaften zu erlangen.“ 

Die in einer aktuellen Pressemitteilung der Fraktionen von CDU und SPD in der Landschaftsversammlung formulierte Zielsetzung einer Senkung um mindestens 1,00 %-Punkte weist zwar in die richtige Richtung, ist jedoch – insbesondere infolge der anhaltenden hohen finanziellen Belastung der Mitgliedskörperschaften – bei weitem nicht ausreichend. Selbst eine Senkung der Umlage um 1,00 %-Punkt stellt – unmittelbar und mittelbar – eine enorme finanzielle Mehrbelastung für die kommunalen Haushalte im Verbandsgebiet dar. 

Die Pressemitteilung kann hier aufgerufen werden:  Pressemitteilung CDU und SPD im LVR

Es wird seitens der beiden vorgenannten Fraktionen ausgeführt, dass „natürlich die auch beim LVR steigenden Energie-, Bau- und Personalkosten berücksichtigt werden müssen, Kostensteigerungen, mit denen so niemand rechnen konnte.“ Diese Problematik können die Mitgliedskörperschaften aus eigener Erfahrung nur bestätigen. Für diese Fälle hat die Landesregierung den Gesetzentwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften in die Beratungen des Landtags eingebracht, dass Haushaltsbelastungen durch aus dem Krieg Russlands gegen die Ukraine resultierende Mindererträge und Mehraufwendungen isoliert werden können und im Rahmen der Bilanzierungshilfe aktiviert und abgeschrieben werden können (vgl. LT-Drs. 18/997). 

Stadtkämmerer Sven Wiertz weiter: „Ich gehe davon aus, dass auch der Landschaftsverband von dieser Möglichkeit für das Jahr 2023 Gebrauch machen wird, um die Belastungen für die Mitgliedskörperschaften auf einen längeren Zeitraum ab 2026 zu strecken. 

Ich weise darauf hin, dass insbesondere die hochverschuldeten beziehungsweise überschuldeten Städte im Verbandsgebiet bereits in der Vergangenheit die Landschaftsumlage aus Liquiditätskrediten bestreiten mussten, während der Landschaftsverband im Zuge seines Liquiditätsmanagements hohe Beträge anlegen konnte. Dieses Verfahren fortzusetzen würde für die finanzschwachen Kommunen eine zusätzliche Belastung aus der deutlich steigenden Zinsentwicklung bedeuten.“

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