Das neue Gesetz legt fest, welche energetischen Anforderungen bei einer geplanten Sanierung oder nach dem Kauf einer Immobilie beachtet werden müssen. Hatte beim bisherigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Dekarbonisierung Priorität, verschiebt das GModG den Fokus auf die Wahlfreiheit und Flexibilisierung der Wärmeerzeugung.
Mehr Optionen bei der Heizungswahl
Eine wesentliche Änderung betrifft den Austausch von Heizungsanlagen. Die bisherige Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt. Künftig können Eigentümerinnen und Eigentümer neben Wärmepumpen, Holzpelletanlagen und Hybridheizungen auch wieder Gas- und Ölheizungen in ihre Immobilie einbauen. Allerdings müssen diese zunehmend erneuerbare Brennstoffe wie Biomethan oder andere grüne Gase nutzen. Ihr vorgeschriebener Mindestanteil bei Neuanlagen steigt von zehn Prozent ab 2029 schrittweise auf 60 Prozent im Jahr 2040. Dabei sind erhebliche Kostensteigerungen aufgrund von Engpässen bei den grünen Brennstoffen möglich.
Die bisherige Beratungspflicht beim Einbau einer neuen Öl- und Gasheizung wird aufgehoben. Dennoch empfiehlt es sich, vor einer so großen und langfristigen Investition fachlichen Rat bspw. In Form einer professionellen Energieberatung einzuholen, um die technisch und wirtschaftlich passendste Lösung für das eigene Gebäude zu finden.
Energetische Sanierung bleibt sinnvoll
Auch wenn das GModG künftig mehr Flexibilität bei der Wahl des Heizsystems schafft, bleibt die energetische Modernisierung ineffizienter Gebäude ein zentraler Baustein der Wärmewende. Durch die langfristige Senkung des Heizenergiebedarfs lassen sich die Auswirkungen steigender Energie- und CO₂-Preise abmildern auch in Hinblick auf ungewisse Kosten für grüne beziehungsweise Biogase- und Öle.
Bei der Sanierung sollten sich Eigentümerinnen und Eigentümern nicht nur auf die Heizungsanlage fokussieren. Wenn sie zuerst Dach, Fenster oder Fassade ihrer Immobilie sanieren, senken sie den Energieverbrauch dauerhaft. Dadurch können sie bei einem späteren Heizungstausch eine kleinere und kostengünstigere Anlage einbauen. Unabhängig davon, wie sich die gesetzlichen Vorgaben in den kommenden Jahren weiter entwickeln werden, sind Hausbesitzerinnen und -besitzer mit einem energetisch sanierten Gebäude gut auf zukünftige Anforderungen vorbereitet.
Sanierungsmaßnahmen werden weiterhin staatlich gefördert. Insbesondere Menschen mit geringerem Einkommen profitieren nach der Reform der Gebäudeförderung stärker. Einen Überblick über alle Förderungen sowie Informationen zu Planung und Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen bietet die Website der kommunalen Sanierungsinitiative ALTBAUNEU unter www.alt-bau-neu.de/remscheid.
ALTBAUNEU unterstützt bei der energetischen Gebäudesanierung
Umfassende Informationen und konkrete Tipps zur energetischen Sanierung gibt ALTBAUNEU. Die gemeinsame Initiative von Kommunen und Kreisen in Nordrhein-Westfalen berät Hauseigentümerinnen und -eigentümer bei einer effizienten Umsetzung von Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung. Auf www.alt-bau-neu.de/remscheid erhalten die NRW-Bürgerinnen und Bürger unter anderem Informationen zu Sanierungsthemen und Förderungen sowie unter www.alt-bau-neu.de/remscheid/dienstleister konkrete Kontaktdaten von Sanierungsexpertinnen und -experten aus verschiedenen Bereichen.