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Stadt Remscheid

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 672 ab dem 31. Januar

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 672 I Gebiet östlich Bahnhof Lennep, westlich der Straße Am Bahnhof und das Geviert zwischen den Straßen Robert-Schumacher-Straße, Alte Kölner Straße, Kölner Straße und Am Johannisberg

Ziel des Bebauungsplans Nr. 672 ist die planungsrechtliche Anpassung an den übergeordneten Flächennutzungsplan und das Einzelhandelskonzept sowie die damit verbundene Angleichung an die vorhandenen Nutzungen und die Aufhebung der Kerngebietsfestsetzungen. 

Der städtische Hauptausschuss und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen hat am 02.12.2021 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 672 öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). 

Die Offenlage des Bebauungsplans Nr. 672 mit der Begründung einschließlich Fachgutachten und sonstigen Anlagen und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet von Montag, 31. Januar, bis einschließlich Freitag, 4. März, statt. 

Aufgrund des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) sind die Unterlagen auf der städtischen Internetseite  www.remscheid.de/BP-672 einzusehen. Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen im Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung, Ludwigstraße 14, 2. Obergeschoss, 42853 Remscheid, eingesehen werden. Das ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefon-Nummer 02191/16-2453 und unter Einhaltung der dann gültigen Schutzmaßnahmen (Hygiene-Vorschriften) möglich. 

Während der oben angegebenen Frist können Stellungnahmen schriftlich oder per E-Mail ( Staedtebauentwicklungremscheidde) beim Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung, Ludwigstraße 14, 42853 Remscheid, eingereicht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist nicht möglich. 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 672 ergibt sich aus nachfolgendem Lageplan.

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Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 672

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