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Stadt Remscheid

Grundsatzbeschluss zur Planung eines Outlets in Remscheid-Lennep

Rat der Stadt Remscheid beschließt mit großer Mehrheit erneut die Planung eines Outlets in Remscheid-Lennep.

Mit dem Grundsatzbeschluss hat der Rat der Stadt Remscheid am 19.06.2023 mit deutlicher Mehrheit (49 Zustimmung, 5 Ablehnung, 0 Enthaltung) die Weichen für weitgehende Planungen für ein neues Outlet in Nordrhein-Westfalen gestellt und signalisiert dem Investor Philipp Dommermuth zügig in nur 110 Tagen nach der Vorstellung seines Outlets-Konzeptes am 02.03.2023 in Remscheid-Lennep mit ihm den Weg für ein Outlet im Umfeld der Lenneper Altstadt zu ebnen. 

Remscheids Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz: „Das Outlet Remscheid ist ein großer Schritt für die Entwicklung von ganz Remscheid, die der Rat nun erneut bestätigt hat und ein wichtiges Zeichen für den Investor, dass die Mehrheit des Rates dieses Projekt unterstützt“. 

Der Rat hat die Stadtverwaltung nun mit zwei grundlegenden Aufgaben betraut: Einen Kaufvertrag über das rund 6,4 ha große Gelände zum Festpreis abzuschließen und die rechtliche Grundlage für den Bau des Outlets im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu schaffen. 

Die nächsten Arbeitsschritte für Stadtverwaltung und Investor sind somit gesetzt: Intensive Kaufvertragsverhandlungen und die Konkretisierung der Planung. 

Für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan stehen umfangreiche Umwelt-, Verkehrs- und Einzelhandelsuntersuchungen an, die die Planung für das Outlet bewerten und auch im Detail beeinflussen. Die Gutachten können ab sofort beauftragt werden.

„Wir empfehlen zur Bündelung der Gutachten dann schnell, möglichst noch in der Sommerpause, einen „Scoping-Termin“ anzuberaumen, damit die Gutachten im Bebauungsplanverfahren in die richtige Taktfolge gesetzt werden“, so Remscheids Baudezernent Peter Heinze. 

Bei einem Scoping-Termin lädt die Stadt Remscheid Träger öffentlicher Belange und zuständige Behörden zu einem Vorhaben ein, um Umfang und Detaillierungsgrad der Ermittlung von Umweltschutzbelangen für die Abwägung festzulegen.

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