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Stadt Remscheid

Bäume, Hecken und Gebüsche zurückschneiden

Verbot vom 1. März bis 30. September.

Verboten

ist in dieser Zeit: Bäume, Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden, zu zerstören.

Erlaubt

ist es den jährlichen Zuwachs bei Bäumen, Hecken, Gebüschen mit dem sogenannten Form- und Pflegeschnitt zurückzuschneiden.

Bußgeld

Wer dagegen verstößt und angezeigt wird, wird mit einem Bußgeld bestraft, das je nach Schwere des angerichteten Schadens zwischen 50 und 5.000 € beträgt.

Zu bedenken

ist: Bäume, Hecken und Gebüsche bieten Tieren Nahrung und Schutz vor Gefahren. Bitte helfen Sie, die heimische Artenvielfalt zu erhalten.

Naturschutz

Erläuterungen und Hinweise

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