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Stadt Remscheid

Allgemeinverfügung zur Untersagung von Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet der Stadt Remscheid

Die Wasserstände der Remscheider Gewässer sind aktuell sehr niedrig. Viele kleinere Gewässer fallen vollständig trocken und auch größere Gewässer führen weniger Wasser als üblich. Das Problem der durch fehlenden Niederschlag zu niedrigen Wasserstände der Gewässer wird durch zahlreiche, teilweise intensive, Entnahmen durch Abpumpen und Ableiten von Oberflächenwasser weiter verstärkt.

Grundsätzlich ist diese Entnahme für den privaten Bedarf nicht problematisch und erlaubt, bei Trockenheit und Hitze führt aber die Vielzahl der Wasserentnahmen dazu, dass Bäche, Flüsse und natürliche Seen zusätzlich geschwächt werden.

Um die schon jetzt sehr beeinträchtigten Gewässer zu schützen und die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Ökosysteme Gewässer zu erhalten, hat die Stadt Remscheid eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese schränkt die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen der Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern im Remscheider Stadtgebiet ein. Ab sofort sind damit jegliche Wasserentnahmen im Zuge des Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauchs verboten, ausgenommen von dem Verbot sind Wasserentnahmen zum Tränken von Vieh durch Schöpfen mit Handgefäßen. Wasserentnahmen mit wasserrechtlicher Erlaubnis dürfen nur im erlaubten Umfang unter Einhaltung der in der Erlaubnis festgelegten Bedingungen und Auflagen erfolgen.

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