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Stadt Remscheid

Immissionen

Immissionen wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Strahlungen und ähnliche Umwelteinwirkungen können Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen darstellen. Sie müssen deshalb vermieden oder auf ein zumutbares Maß reduziert werden.

Aufgabe des Immissionsschutzes ist es, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Immissionen wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Strahlungen und ähnliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder auf ein zulässiges Maß zu reduzieren.

Als maßgebliche Grundlage des Immissionsschutzrechts enthalten das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und seine zahlreichen Verordnungen (BImSchV) entsprechende Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Anlagen. Die untere Immissionsschutzbehörde ist bei gewerblichen Betrieben in Remscheid zuständig für die:

  • Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, Betrieben und Institutionen zu immissionsschutzrechtlichen Problemen oder Fragen
  • Durchführung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren und die Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne des BImSchG
  • Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebes von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des BImSchG (gewerbliche Anlagen einschließlich kleinere landwirtschaftliche Betriebe, kleine und mittlere Feuerungsanlagen, Sport- und Freizeitanlagen, Tankstellen etc.), deren Tätigkeit mit Geräusch-, Geruchs-, Luftschadstoffemissionen verbunden ist
  • Bearbeitung von Beschwerden in Folge von Rauch- und Geruchsbelästigungen, Lärmbelastungen oder Erschütterungen
  • Durchführung von Geräuschmessungen
  • Anordnungen im Einzelfall zur Durchsetzung des ordnungsgemäßen Betriebs
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bei Tätigkeiten während der Nachtzeit
  • Prüfung immissionsschutzrechtlicher Belange im Rahmen von Baugenehmigungs- und Bauleitplanverfahren und der Betriebssicherheitsverordnung - Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Immissionsschutz
  • Untersuchung von Schadensfällen

Unter Umständen kann auch die obere Immissionsschutzbehörde ( Bezirksregierung Düsseldorf (Öffnet in einem neuen Tab)) zuständig sein. In welchen Fällen dies zutrifft, erläutern Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Immissionsschutzbehörde.

Betrieblicher Umweltschutz

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