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Stadt Remscheid

Boden & Altlasten

Boden kann sowohl durch seine Nutzung als auch durch ungewollte Stoffaustritte oder gezielte Versickerungen geschädigt werden. In Remscheid ist es im Lauf der Zeit auf vielen industriell genutzten Flächen zu gewollten oder ungewollten Versickerungen im Boden gekommen; es sind Altlasten entstanden. In Abhängigkeit von der Belastung (Konzentration und/oder Stoff) und der Gefährdung von anderen Schutzgütern wie beispielsweise Trinkwasser können umfangreiche Bodensanierungsarbeiten notwendig werden.

Altlasten- und Verdachtsflächenkataster

In dem von der unteren Bodenschutzbehörde geführten und laufend aktualisierten Altlasten- und Verdachtsflächenkataster werden alle Informationen, die über ein Grundstück bezogen auf die frühere und heutige Nutzung und vorhandene Bodenbelastungen vorliegen, zusammengetragen. Eine flächendeckende Recherche zu allen in Frage kommenden Flächen in Remscheid liegt bislang nicht vor.
Informationen zum Altlastenkataster und zum Bodenschutz in Remscheid können Sie in der Veröffentlichung „Altlasten und Bodenschutz in Remscheid“ nachlesen.
Bei Bauvorhaben auf Flächen, bei denen der Verdacht auf Altlasten besteht, liefert die Broschüre „Bauen und Altlasten“ wichtige Hinweise für Bauherren, Grundstückseigentümer und Architekten.
Auskünfte aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenkataster erhalten Sie mit dem entsprechenden Formular.
Sobald Ihnen Anhaltspunkte für Bodenbelastungen oder Altlasten auf Ihrem Grundstück bekannt werden, sind Sie verpflichtet, dies der unteren Bodenschutzbehörde mitzuteilen. Weitere Informationen dazu gibt Ihnen das Merkblatt "Mitteilungspflichten".

Anschüttung oder Einbau von Boden, Recyclingmaterial oder vergleichbaren Stoffen

Um die uneingeschränkte Nutzung von Grundstücken gewährleisten zu können und um Schadstoffeinträge in den Boden und das Grundwasser zu verhindern sind für die Anschüttung oder den Einbau von Bodenmaterial, Recyclingmaterialien oder vergleichbaren Materialien bestimmte Bedingungen einzuhalten. Bei dem Einbau von bestimmten Materialien müssen Sie vorab eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie planen, Boden oder andere Materialien im Stadtgebiet von Remscheid dauerhaft anzuschütten oder einzubauen, darf dadurch keine Gefährdung für die Nutzer des Grundstücks oder für andere Schutzgüter, insbesondere das Grundwasser und den Boden ausgehen. Sie haben dies gegenüber dem Fachdienst Umwelt nachzuweisen.
Im Merkblatt "Nachweis der Umweltverträglichkeit von geplanten Anschüttungen in Remscheid" sind verschiedene Fälle beschrieben, die auf Ihr Vorhaben zutreffen können und was Sie dabei zu beachten haben.
Der Einbau von nicht-natürlichem Boden oder anderen Materialien in den Untergrund kann nachteilige Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Bodens und des Grundwassers haben. Dies gilt auch für vergleichbare Stoffe wie z.B. industrielle Nebenprodukte oder Hausmüllverbrennungsaschen. All diese Materialien können schädliche Stoffe enthalten, die in das Gewässer eingetragen werden.
Wenn Sie beabsichtigen entsprechende Materialien auf einem Grundstück in Remscheid einzubauen, so müssen Sie dafür im Vorhinein eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Fachdienst Umwelt beantragen.

Bodenschutz

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