Boden kann sowohl durch seine Nutzung als auch durch ungewollte Stoffaustritte oder gezielte Versickerungen geschädigt werden. In Remscheid ist es im Lauf der Zeit auf vielen industriell genutzten Flächen zu gewollten oder ungewollten Versickerungen im Boden gekommen; es sind Altlasten entstanden. In Abhängigkeit von der Belastung (Konzentration und/oder Stoff) und der Gefährdung von anderen Schutzgütern wie beispielsweise Trinkwasser können umfangreiche Bodensanierungsarbeiten notwendig werden.
Altlasten- und Verdachtsflächenkataster
In dem von der unteren Bodenschutzbehörde geführten und laufend aktualisierten Altlasten- und Verdachtsflächenkataster werden alle Informationen, die über ein Grundstück bezogen auf die frühere und heutige Nutzung und vorhandene Bodenbelastungen vorliegen, zusammengetragen. Eine abschließende Recherche zu allen in Frage kommenden Flächen in Remscheid liegt bislang nicht vor.
Bei Bauvorhaben auf Flächen, bei denen der Verdacht auf Altlasten besteht, liefert die Broschüre „Bauen und Altlasten“ wichtige Hinweise für Bauherren, Grundstückseigentümer und Architekten.
Auskünfte aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenkataster können Sie im untenstehenden grau hinterlegten Kasten "Altlasten- und Verdachtsflächenkataster" unter Links/Download beantragen.
Wenn sich bei Erdarbeiten, aus einem Boden- oder Baugrundgutachten oder aufgrund anderer Erkenntnisse Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen ergeben, ist der Eigentümer oder Bauherr verpflichtet, die untere Bodenschutzbehörde drüber unverzüglich zu informieren. Wenn mehr als 500 m³ Boden oder Bodengemischen auf einem Grundstück auf oder in den Boden eingebaut werden sollen, ist dies mindestens zwei Wochen vorab der unteren Bodenschutzbehörde unter Angabe der Lage, der Art und Menge sowie des Zecks der Maßnahme anzuzeigen (siehe auch unter "Anschüttungen / Verfüllungen"). Weitere Informationen dazu gibt Ihnen das Merkblatt "Mitteilungspflichten".
Anschüttung oder Einbau von Boden, Recyclingmaterial oder vergleichbaren Stoffen
Um die uneingeschränkte Nutzung von Grundstücken gewährleisten zu können und um Schadstoffeinträge in den Boden und das Grundwasser zu verhindern sind für die Anschüttung oder den Einbau von Bodenmaterial, Recyclingmaterialien oder vergleichbaren Materialien bestimmte Bedingungen einzuhalten.
Wenn Sie planen, Boden oder andere Materialien im Stadtgebiet von Remscheid dauerhaft anzuschütten oder einzubauen, darf dadurch keine Gefährdung für die Nutzer des Grundstücks oder für andere Schutzgüter, insbesondere das Grundwasser und den Boden ausgehen. In bestimmten Fällen haben Sie dies gegenüber dem Fachdienst Umwelt nachzuweisen.
Im Merkblatt "Nachweis der Umweltverträglichkeit von geplanten Anschüttungen in Remscheid" sind verschiedene Fälle beschrieben, die auf Ihr Vorhaben zutreffen können und was Sie dabei zu beachten haben.
Downloads
Links
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen und Anregungen zum Thema Bodenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)
- Geologischer Dienst NRW (Öffnet in einem neuen Tab)