Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

Sozialhilfe Zuständigkeiten

Beschreibung

Sozialhilfe Zuständigkeiten

Anspruch auf Hilfen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes
(Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Arbeitslosengeld II, Sozialgeld)

SGB XII = Sozialhilfe (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt)
SGB II = Arbeitslosengeld II, Sozialgeld (JobCenter)

Grundsätzlich gilt:

Erwerbsfähige Personen von 15 Jahre bis 64 Jahre = JobCenter
Dauerhaft erwerbsgeminderte  Personen  und 
Personen ab 65 Jahre = Grundsicherung /Hilfe zum Lebensunterhalt  

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gelten folgende Regelungen: 

  

Personengruppe / Beispiel

zuständig

Voraussetzung

vor Vollendung des 15. Lebensjahres

Kind lebt im Haushalt der Eltern  und mind. 1 Elternteil ist erwerbsfähig

JobCenter

vor Vollendung des 15. Lebensjahres

Kind lebt im Haushalt der Eltern und  beide Eltern sind dauerhaft erwerbsunfähig

Stadt Remscheid

Sachgebiet Hilfen außerhalb von Einrichtungen

Das Gesamteinkommen der Familie reicht nicht aus.

vor Vollendung des 15. Lebensjahres

Kind lebt bei erwerbsfähigem alleinerziehenden Elternteil, der weder ARGE noch Sozialhilfe erhält (z.B. Studium oder Ausbildung)

JobCenter

Kindergeld und Unterhalt reichen nicht aus.

vor Vollendung des 15. Lebensjahres

Kind lebt nicht im Haushalt der Eltern, sondern z.B. im Haushalt der Großeltern

Stadt Remscheid

Sachgebiet Hilfen außerhalb von Einrichtungen

Kind erhält keine Leistungen zum Lebensunterhalt durch das Jugendamt ( wie wirtschaftl. Jugendhilfe oder Pflegegeld)

ab 15 Jahre

selbst erwerbsfähig

JobCenter

ab 15 Jahre

bis zur Volljährigkeit

selbst nicht erwerbsfähig

JobCenter

Das Gesamteinkommen der Familie reicht nicht aus.

ab Volljährigkeit

selbst  dauerhaft erwerbsgemindert 

Stadt Remscheid

Sachgebiet Hilfen                außerhalb von Einrichtungen

Solange man noch nicht 25 J. alt  ist , muss man im Haushalt der Eltern bleiben, bekommt durch die ARGE keine eigene Wohnung finanziert

selbst erwerbsfähig

------

Ausnahmen sind möglich, können hier aber nicht aufgeführt werden.

Bei diesbezügl. Fragen an JobCenter wenden.

Stand: 8/09

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz