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Stadt Remscheid

Wohnraumförderung

Neben dem Erwerb und Neubau von Familienheimen und Wohnungen können auch Neubau und Modernisierung von Mietwohnungen, Umbaumaßnahmen sowie Sonderprojekte, sofern die Voraussetzungen vorliegen, mit Landesdarlehen zu äußerst günstigen Förderkonditionen gefördert werden.

Beschreibung

Eigentumsförderungen

  • Was wird gefördert?
    Der Bau, der Erwerb  und die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheime und Eigentumswohnungen) in Remscheid.
  • Wer wird gefördert?
    Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder Person mit einer Schwerbehinderung, sofern entsprechende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Mietwohnungsbau

  • Was wird gefördert?
    Die Neuschaffung und die Modernisierung von Mietwohnungen, sofern die Gebäude die technischen Forderungen erfüllen und die Mietwohnungen ausschließlich für Wohnberechtigte nach dem Wohnungsbindungsgesetz vergeben werden.

Bestandsinvestitionen

  • Was wird gefördert?
    Vorhandene Objekte im Mietwohnraum, aber auch im selbstgenutzten Wohnraum können zur Anpassung an zeitgemäße Wohnbedürfnisse Modernisierungsdarlehen erhalten, sofern die jeweiligen Förderkriterien erfüllt sind.
Wohnraumförderung

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