Beschreibung
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Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail, per Post oder unseren Hausbriefkasten, der an jedem Arbeitstag geleert wird.
Sprechzeiten nur nach Vereinbarung!
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Unterhaltspflicht besteht bei Zahlungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Unterhaltspflichtige werden von der Heranziehungsstelle auf Zahlungsfähigkeit für den Unterhalt überprüft. Hat der zahlungspflichtige Elternteil kein Einkommen und ist nicht dauernd erwerbsunfähig, muss er sich im gesamten Bundesgebiet um Arbeit bemühen.