Beschreibung
Wer ist meine Anlaufstelle?
Wenn Sie den Behindertenfahrdienst nutzen möchten oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Servicecenter unter 02191 16-00. Ihr Anliegen wird dort aufgenommen und an die zuständige Stelle weitergeleitet. Sie werden anschließend zurückgerufen.
Wer kann Leistungen bekommen, wer nicht?
Sie können den Behindertenfahrdienst nutzen, wenn Sie:
- aufgrund Ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht oder nur eingeschränkt nutzen können
- auf Unterstützung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben angewiesen sind
Ein Anspruch besteht in der Regel nicht, wenn:
- öffentliche Verkehrsmittel ohne wesentliche Einschränkungen genutzt werden können
- kein entsprechender Unterstützungsbedarf zur Teilhabe besteht
Was umfasst die Leistung?
Der Behindertenfahrdienst ermöglicht Fahrten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, zum Beispiel für Freizeitaktivitäten, Besuche oder die Teilnahme an Veranstaltungen.
Die Nutzung ist auf bestimmte Fahrten beschränkt. Fahrten zur Arbeit, zur Schule oder zu medizinischen Behandlungen sind nicht Bestandteil des Angebots.
Die konkrete Ausgestaltung und der Umfang richten sich nach den geltenden kommunalen Regelungen.
Antragstellung
Die Nutzung des Behindertenfahrdienstes setzt eine vorherige Antragstellung voraus.