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Stadt Remscheid

Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unterstützt Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sichern können.

Beschreibung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe.
Sie unterstützt Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sichern können.
Ziel ist es, das Existenzminimum zu sichern und ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.

Wer ist meine Anlaufstelle?

Wenn Sie erstmals Leistungen beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das Zentralbüro.
Dort erhalten Sie alle Informationen zur Antragstellung und zu den erforderlichen Unterlagen.

Während der Sprechzeiten kann es aufgrund des Publikumsverkehrs zu Einschränkungen in der telefonischen Erreichbarkeit des Zentralbüros kommen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte unter 02191 16-00 an das Servicecenter. Ihr Anliegen wird dort aufgenommen und an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Wenn Sie bereits Leistungen erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Sachbearbeitung.
Eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder telefonisch während der Telefonzeiten wird empfohlen.

Wer kann Leistungen bekommen, wer nicht?

Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Sie die Regelaltersgrenze* erreicht haben oder mindestens 18 Jahre alt sind und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Kein Anspruch besteht insbesondere, wenn ausreichendes Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, vorrangige Leistungen bestehen oder unterhaltspflichtige Angehörige über 100.000 € Einkommen verfügen.

* Hinweis zur Altersgrenze: Die Altersgrenze richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen der Rentenversicherung. Für ältere Jahrgänge liegt sie bei 65 Jahren, für jüngere wird sie schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Gerne prüfen wir im Einzelfall, ob ein Anspruch besteht.

Was umfasst die Leistung?

Die Leistungen setzen sich individuell zusammen und umfassen insbesondere

  • den notwendigen Lebensunterhalt (Regelbedarf)
  • angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • zusätzliche Bedarfe in besonderen Lebenssituationen
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, soweit erforderlich

Welche Unterlagen benötige ich?

Siehe unten bei <Details>.

###   WICHTIGER HINWEIS  ###

Mitteilung von Änderungen während des Leistungsbezugs

Wenn Sie bereits Leistungen erhalten, informieren Sie uns bitte zeitnah über Änderungen in Ihrer persönlichen oder finanziellen Situation.

Wohnen und Kosten:

  • Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen
  • Änderungen der Miete oder Nebenkosten
  • neue Abschläge für Strom oder Heizung

Reichen Sie die Unterlagen möglichst zeitnah bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung ein.

Änderungen in Ihrer Lebenssituation:

  • Umzugsabsichten (vor Abschluss eines Mietvertrages)
  • Änderungen im Haushalt
  • Aufnahme oder Beendigung einer Beschäftigung
  • Änderungen bei Einkommen oder Vermögen

    Vor einem Umzug sollte immer eine vorherige Abstimmung erfolgen.
    Warum ist das wichtig?
    Nur so können

  • Leistungen korrekt berechnet werden
  • Rückforderungen vermieden werden
  • Zahlungen zügig erfolgen
Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen

Erläuterungen und Hinweise

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