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Stadt Remscheid

Kleinkläranlagen: Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser ins Grundwasser oder in Gewässer beantragen

Abwasser, das in Privathaushalten anfällt, darf erst nach Vorbehandlung in einer Kleinkläranlage in ein Gewässer bzw. in das Grundwasser eingeleitet werden. Für die Einleitung ist eine Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde erforderlich.

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