Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

Bauvorhaben am Gewässer

Beschreibung

Für Bauvorhaben an einem Gewässer (z.B. Brücken, Mauern, Verrohrungen, Durchlässe) muss
eine Genehmigung gemäß § 99 Landeswassergesetz des Landes Nordrhein Westfalen
beim Fachdienst Umwelt der Stadt Remscheid beantragt werden.

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz