Beschreibung
Wer in Deutschland und der EU Produkte auf den Markt bringen möchte, muss sicherstellen, dass die Produkte den EU-Verordnungen und EU-Richtlinien entsprechen. In Deutschland wird das durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und nachgeordnete Verordnungen sichergestellt. Zusätzlich hierzu wurde das Marktüberwachungsgesetz (MüG) eingeführt.
Die Bezirksregierung Düsseldorf als obere Marktüberwachungsbehörde hat entsprechend folgende Aufgaben:
- Die Produkte auf dem Markt kontinuierlich zu überwachen sowie diese bei dem Hersteller, Einführer, Händler sowie Aussteller zu kontrollieren.
- Im Rahmen gezielter Programme Mängelschwerpunkte und Warenströme zu ermitteln.
- Beschwerden von Verbrauchern oder Wirtschaftsakteuren nach zu gehen.
- Wenn erforderlich: Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher zu treffen, wie zum Beispiel den Weiterverkauf von Produkten zu untersagen, diese zurück zu rufen oder gar zu vernichten.
Die Stadt Remscheid als zuständige untere Marktüberwachungsbehörde vor Ort führt die Probenahme der Produkte durch. Die Rechtmäßigkeit ergibt sich aus § 47 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.V.m. § 7 Abs. 2 Marktüberwachungsgesetz (MüG).
Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 MüG sind die Proben, Muster, Unterlagen und Informationen vom Vertreiber unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Die Maßnahme kann sich dabei laut § 9 MüG an jeden Wirtschaftsakteur und jeden Aussteller richten. Sie sind Vertreiber und somit ebenfalls Adressat dieser Vorschrift. Die Vertreiber haben gemäß § 10 MüG diese Maßnahme zu dulden und der Marktüberwachungsbehörde bei Bedarf weitere Auskünfte zu erteilen.
Für die Analyse werden immer zwei Exemplare der ausgewählten Produkte benötigt. Ein Exemplar wird auseinandergebaut und im Labor auf Schadstoffe untersucht. Das zweite Exemplar dient als Rückstellprobe und wird nach Abschluss des Verfahrens zurückgegeben.
Welche Produkte eingesammelt und untersucht werden sollen, empfiehlt die Bezirksregierung Düsseldorf. Die Stadt Remscheid sammelt entsprechend jedes Jahr die Exemplare der ausgewählten Produkte ein und schickt sie daraufhin zur Untersuchung an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.