Beschreibung
Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen, die ihren Betriebssitz in Remscheid haben, müssen der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde die von ihnen ausgeübte Tätigkeit nach § 53 KrWG anzeigen. Für das Handeln und Makeln mit gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis nach § 54 KrWG zu beantragen.
Für diese Tätigkeiten wird eine Maklernummer benötigt. Das gilt ebenfalls für Makler und Händler von gefährlichen Abfällen um am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen zu können. Die Beantragung kann vorab telefonisch erfolgen.