Details
Den Umfang der erforderlichen Dokumente stimmen Sie bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder mit der zuständige Sachbearbeiterin ab.
Die Gebühren richten sich nach der Größe der Anlage und nach dem Aufwand für die Eignungsfeststellung.
Wasserhaushaltsgesetz
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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3.31.1 Betrieblicher Umweltschutz | 02191 163355 |