Beschreibung
Sie können die Melderegisterauskunft schriftlich oder per Mail über meldebehoerderemscheidde beantragen. Bei Fragen senden Sie uns eine E-Mail oder hinterlassen eine Rufnummer, wir rufen Sie gerne zurück.
Das Melderegister kann u.a. auch von Privatpersonen gegen Gebühren genutzt werden, um beispielsweise die aktuelle Anschrift einer Person herauszufinden.
Hierzu ist es erforderlich genügend Angaben über den Gesuchten zu machen, so dass er eindeutig identifiziert werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen werden können. Dies sind Familienname, frühere Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht oder eine Anschrift.
Seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015 ist des Weiteren bei jeder Anfrage anzugeben, ob und wenn ja welcher gewerbliche Zweck vorliegt sowie dass die Auskunft nicht für Zwecke des Adresshandels oder der Werbung verwendet wird.
Bitte nutzen Sie bei einfachen Melderegisterauskünften das hinterlegte Antragsformular unten im Bereich "Links und Downloads".