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Stadt Remscheid

Feuerwerke

Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerken durch Privatpersonen nur an Silvester erlaubt. Außerhalb dieser Zeit dürfen Feuerwerke nur durch Pyrotechniker abgebrannt werden.

Beschreibung

Aus begründetem Anlass kann die örtliche Ordnungsbehörde im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung an Privatpersonen erteilen.
Einen begründeten Anlass stellen dar: Vereins- oder Firmenjubiläen ab 25 Jahre oder Goldhochzeiten.

Feuerwerke

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