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Stadt Remscheid

Reisepass: Expresspass

Beantragung eines vollwertigen Reisepasses in eiligen Fällen.

In eiligen Fällen kann gegen Aufpreis ein Expresspass bestellt werden, dieser wird in der Regel nach 72 Stunden ausgehändigt.
Leider können wir aus produktionstechnischen Gründen, diese Frist jedoch nicht garantieren.

Beschreibung

Termine können online oder telefonisch über das Bergische ServiceCenter vereinbart werden. Den Link zum Online Terminkalender finden Sie unter Downloads/Links.

Sie können durch Ziehung einer Wartemarke Ihren Ausweis / Ihren Reisepass an folgenden Tagen terminlos beantragen: 

Freitag            07:30 Uhr - 13:00 Uhr

                                                                             

Antrag: 

  • Die Beantragung des Passes muss persönlich durch den Passbewerber oder durch die Passbewerberin erfolgen.
  • Bei der Abholung des Passes können Sie sich jedoch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
  • Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt regelmäßig zehn Jahre. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt sie sechs Jahre.
  • Die Verlängerung eines bereits ausgestellten Reisepasses ist nicht möglich.

Benötigte Unterlagen: 

  • ein aktuelles biometrisches Passfoto.
    Die besonderen Anforderungen an das biometrietaugliche Lichtbild können Sie der   Fotomustertafel (Öffnet in einem neuen Tab) der Bundesdruckerei entnehmen. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht zulässig, per USB-Stick mitgebrachte Fotos zu übernehmen 
  • einen Identitätsnachweis, z.B. den Personalausweis, den alten Reisepass, ein Stammbuch oder die Geburtsurkunde
  • Für Personen unter 18 Jahren gilt:
    - bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern: Die von beiden Elternteilen unterschriebene Einverständniserklärung (s. "Formluarservice") sowie ein Personaldokument (Original oder Kopie) jedes Unterzeichnenden.
    - bei alleinigem Sorgerecht oder bei getrennt lebenden Eltern: geeignete Nachweise (s. Reisepass für Kinder).

Reisepass für Kinder: 

  • Haben die Eltern eines Kindes das gemeinsame Sorgerecht, leben aber nicht zusammen, kann nur der Elternteil den Antrag stellen, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht über das Kind innehat oder bei dem es seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.In diesem Fall bringen Sie bitte geeignete Nachweise (z.B. gerichtliche Entscheidungen) mit.
  • Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist nur er antragsberechtigt.
    In diesem Fall legen Sie bitte ebenfalls geeignete Nachweise (z.B. Sorgerechtsbeschluss) vor. 
Reisepass: Expresspass

Erläuterungen und Hinweise

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