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Stadt Remscheid

Reisepass: Vorläufiger Reisepass

Beantragung eines vorläufigen Reisepasses

Beschreibung

Sie können nach Ziehung einer Wartemarke Ihren Ausweis / Ihren Reisepass an folgenden Tagen terminlos beantragen:

Freitag            07:30 Uhr - 13:00 Uhr

Dies gilt jedoch nicht für die Ausstellung von Ausweisdokumenten nach Einbürgerung. Hierfür ist ein Termin erforderlich.

Achtung: Derzeit können im Bürgerbüro Lüttringhausen nur Lichtbildern von externen Dienstleistern verarbeitet werden.                                                                          

Selbstverständlich können Ausweise / Pässe auch weiterhin nach Terminvereinbarung beantragt werden.  

Termine können online oder telefonisch über das Bergische ServiceCenter vereinbart werden.  Den Link zum Online Terminkalender finden Sie unter Downloads/Links.

  • Für den Fall, dass Sie sofort einen Reisepass benötigen, dieser aber nicht rechtzeitig durch die Bundesdruckerei erstellt werden kann, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Eilbedürftigkeit muss in diesem Fall durch die Vorlage von geeigneten Belegen glaubhaft gemacht werden.
  • Vorläufige Reisepässe werden jedoch nicht von allen Staaten für die Einreise anerkannt!!
  • Der vorläufige Reisepass ist längstens ein Jahr gültig.
  • Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden.
  • Die Abholung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

                                                                              

Empfehlung

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen (vgl. auch: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes) und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen. Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Risiko bei den Reisenden. Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen (bspw. für die zusätzliche Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, für eine etwaige Umbuchung der Reise) kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörden nicht erfolgen.

Reisepass: Vorläufiger Reisepass

Erläuterungen und Hinweise

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