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Stadt Remscheid

Wanderlager

Wer ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen durchführen will, hat den Beginn der Veranstaltung zwei Wochen vorher bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen.

Beschreibung

Es handelt sich dann um ein Wanderlager, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung (z. B. Inserate, Postwurfsendungen, Einladungsschreiben) hingewiesen werden soll. In der öffentlichen Ankündigung sind die Art der Ware oder Dienstleistung, die vertrieben wird und der Ort der Veranstaltung anzugeben.

Wanderlager

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