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Stadt Remscheid

Ukrainische Fahrzeuge / Zulassung in Deutschland

Ukrainische Fahrzeuge dürfen immer noch bis zu einem Jahr ohne deutsche Zulassung am Inlandsverkehr teilnehmen, soweit kein dauerhafter Standort begründet wird. Danach müssen die Fahrzeuge hier angemeldet werden.

Bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen waren bis zum 30.09.2024 gültig, diese können nicht mehr verlängert werden. Diese Fahrzeuge müssen seit dem 01.10.2024 zugelassen werden.

Beschreibung


Für die Zulassung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie einen Termin. Hierfür buchen Sie den Termin "KFZ-erstmalige Erfassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland" Was Sie für die Zulassung benötigen erfahren Sie  hier (Öffnet in einem neuen Tab).

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