Beschreibung
Hier buchen Sie schnell und einfach Ihren Abholtermin! (Öffnet in einem neuen Tab)
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Wenn ein Dritter den Aufenthaltstitel abholen soll, muss hierfür eine Vollmacht vorliegen.
Diese ist dem Abholschreiben der Ausländerbehörde beigefügt.
Sie finden den Vordruck auch unter "Links und Downloads".