Beschreibung
Sie haben im Ausland geheiratet und können, wenn einer der Ehepartner deutscher Staatsbürger ist, Ihre Ehe im Standesamt nachbeurkunden lassen.
Die ausländische Eheurkunde erbringt den vollen Beweis der Eheschließung, ein förmliches Anerkennungsverfahren existiert in Deutschland nicht.
Auf jeden Fall sollte die Meldebehörde über die Eheschließung informiert werden.
Nachbeurkundung Geburt, Ehe, Tod im Ausland
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