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Stadt Remscheid

Gutachterausschuss: Kaufpreissammlung Auskunft

Der Gutachterausschuss führt nach § 193 BauGB eine Kaufpreissammlung zur Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Erbbaurechte. Notare sind nach § 195 BauGB verpflichtet, eine Abschrift von jedem Kaufvertrag über eine Immobilie an den Gutachterausschuss zu senden.

Beschreibung

Die Daten der Kaufpreissammlung werden zur Erstellung des Grundstückmarktberichtes, der Bodenrichtwertkarte sowie für Gutachten des Gutachterausschusses benötigt.

Erhältlich als / Ausgabeformen:

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses:

  • an private Antragsteller in anonymisierter Form (allgemeine Preisauskunft).
    Diese Auskünfte sind kostenpflichtig (Siehe Gebühren).
  • detaillierte Auskünfte an Sachverständige auf Antrag, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert und ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
    Diese Auskünfte sind kostenpflichtig (Siehe Gebühren).
  • Schriftliche Aufträge und Bestellungen nimmt der Gutachterausschuss formlos per Post, E-Mail oder Fax entgegen.
Gutachterausschuss: Kaufpreissammlung Auskunft

Erläuterungen und Hinweise

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