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Stadt Remscheid

Aufgrabungsgenehmigung

Für Aufgrabungen innerhalb des öffentlichen Straßenraumes (Straßenaufbrüche) zum Zwecke der Leitungsverlegung ist eine Aufbruchgenehmigung des Geschäftsbereiches Straßen und Brückenbau der TBR erforderlich.

Beschreibung

Unter Leitungsverlegung fällt die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen sämtlicher Art (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, Kanäle, Anschlussleitungen).

Eine Aufbruchgenehmigung ist erforderlich unabhängig davon, ob es sich um die Verlegung von privaten Leitungen oder öffentlichen Anlagen handelt.

Erläuterungen und Hinweise

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