Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

Förderprogramm passiver Lärmschutz der Stadt Remscheid

Der Lärmaktionsplan für die Stadt Remscheid weist an den Hauptverkehrsstraßen Lärmschwerpunkte aus. In Ergänzung zu den vorgesehenen Minderungsmaßnahmen bietet das Förderprogramm finanzielle Unterstützung für den Einbau von Schallschutzfenstern an den Lärmschwerpunkten.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Remscheid sieht bereits in der am 30.06.2016 vom Rat beschlossenen Fassung an bestimmten Hauptverkehrsstraßen verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädigendem Lärm vor. Diese umfassen in erster Linie aktive Maßnahmen an der Quelle wie Fahrbahnsanierungen.

Für die Lärmquelle Straßenverkehr reichen diese teilweise nicht aus oder können nicht kurzfristig umgesetzt werden. Um den Anwohnern Gesundheitsschutz vor Lärm zu ermöglichen, stellt die Stadt Remscheid eine Förderung von passivem Schallschutz am Gebäude zur Verfügung. Das Förderprogramm läuft seit dem 1. Januar 2017 und wurde mit Ratsbeschluss vom 24.09.2020 für die Jahre 2021 und 2022 verlängert. Es gilt, soweit entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Gefördert wird der Einbau von Schallschutzfenstern und bestimmten Zusatzeinrichtungen in bestehenden, schutzbedürftigen Wohn- und Schlafräumen sowie Kinderzimmern. Die Gebäude, die von gesundheitsschädlichem Lärm betroffen sind, wurden anhand der jeweils aktuellen Lärmkartierung und weiteren Bewertung im Rahmen der Lärmaktionsplanung ermittelt und werden im Geoportal der Stadt Remscheid dargestellt und aktualisiert. Diese stellt jedoch nur eine grobe Einschätzung dar. Ob eine Förderfähigkeit besteht, wird anhand genauerer Fassadenpegel geprüft und sollte vor Antragstellung angefragt werden.

Betroffen sind Gebäude, die Lärmpegel über Lden 70 dB(A) für 24 Stunden oder Lnight 60 db(A) nachts gemäß den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie (EU-RL 2002/49/EG bzw. § 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz) und somit eine Gesundheitsgefährdung für die Bewohner aufweisen. Unter die Förderung fallen grundsätzlich Fassaden, die der Lärmquelle zugewandt sind. Dies kann im Einzelfall variieren, da auch seitliche Fassaden betroffen sein können und wird im Zuge der Antragstellung durch die Bewilligungsbehörde anhand der jeweils aktuellen Lärmkartierung geprüft.

Die Bewilligungsbehörde – Stadt Remscheid – Fachdienst Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung - entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der für dieses Programm verfügbaren Haushaltsmittel. Es wird nach Eingangsdatum der prüffähigen, förderberechtigten Anträge entschieden. Bei nicht vollständigen Antragsunterlagen gilt der Zeitpunkt, ab dem alle erforderlichen und eventuell nachgereichten Unterlagen der Bewilligungsbehörde vorliegen.

Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Remscheid, auf die auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch besteht.

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz