Die rechtlichen Vorgaben aus der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union und ihrer Übertragung in das Bundesimmissionsschutzgesetz sehen analog zur Lärmkartierung zunächst zwei Stufen für die Erstellung von Lärmaktionsplänen vor.
Für die erste Stufe waren alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr zu betrachten, lärmmindernde Maßnahmen zu planen und bis zum 18. Juli 2008 in einem Lärmaktionsplan zu beschließen.
In die zweite Stufe wurden alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr einbezogen. Frist für die Lärmaktionsplanung war hier der 18. Juli 2013.
Nachfolgend sind die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung alle fünf Jahre zu überarbeiten und mit aktuellen Daten anzupassen.
In der praktischen Erfahrung mit der Umsetzung der Lärmaktionsplanung stellte sich für die Kommunen, die deutliche Lärmbelastungen aufwiesen, heraus, dass die Frist von einem Jahr für das Verfahren einer Lärmaktionsplanung bis zum Ratsbeschluss nicht ausreichend war. Die überwiegende Zahl der Kommunen konnte daher diese Frist nicht einhalten. Die EU-Kommission hat diese Erfahrungen aufgenommen und die EU-Umgebungslärmrichtlinie überarbeitet. Ab der vierten Stufe der Lärmaktionsplanung gilt nun eine Frist von zwei Jahren.
Die Lärmaktionsplanung für den Schienenlärm übernimmt das Eisenbahnbundesamt. Die Öffentlichkeit hat im Verfahren regelmäßig die Möglichkeit, sich über ein online-Angebot des Eisenbahnbundesamtes zu kritischen Bereichen im Hauptschienennetz zu äußern.
Lärmaktionsplan Remscheid Stufe 1
Die Stadt Remscheid hat für den Lärmaktionsplan der ersten Stufe zwei Belastungsschwerpunkte ausgewählt:
- die Freiheitstraße in ihrem gesamten Verlauf und
- die Lenneper Straße zwischen Johann-Vaillant-Platz und Intzestraße.
In diesen Bereichen kommt zur Lärmbelastung eine Belastung mit Luftschadstoffen hinzu, die ebenfalls über die ausgewählten Maßnahmen verringert werden soll.
Die Auswahl der Minderungsmaßnahmen, die für beide Belastungen wirkungsvoll sind, wurde gutachterlich abgesichert, verwaltungsintern und in den politischen Gremien diskutiert und im Entwurf des ersten Lärmaktionsplans dokumentiert.
Vom 21. Juni bis zum 30. Juli 2010 wurde der Entwurf der Öffentlichkeit vorgestellt. Die eingereichten Vorschläge und Anregungen wurden anschließend eingearbeitet.
Der Rat der Stadt Remscheid hat am 28.06.2012 den Lärmaktionsplan für die Lenneper Straße beschlossen. Als sofort wirksame Maßnahme, die den gesundheitlich besonders relevanten Schlaf vor Lärm schützt, wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h von 22 - 6 Uhr eingerichtet.
Lärmaktionsplan Remscheid Stufe 2
In der zweiten Stufe ist die Stadt Remscheid Ballungsraumkommune mit mehr als 100.000 Einwohner und führt die Lärmaktionsplanung in eigener Regie aus.
Wesentliche Lärmquellen der zweiten Stufe sind in Remscheid der Straßenverkehr und der Schienenverkehr.
Für den Schienenverkehr hat das Eisenbahnbundesamt Anfang 2015 die Lärmkartierung zur weiteren Planung zur Verfügung gestellt. In den Jahren 2015 und 2016 hat das Eisenbahnbundesamt Online-Beteiligungen der Öffentlichkeit für die Schienenstrecken außerhalb der Ballungsräume durchgeführt und ausgewertet. Die Lärmkartierung und die erste Lärmaktionsplanung kann unter den Informationen rechts auf dieser Seite eingesehen werden.
Der Schienenverkehr wird im aktuellen Entwurf des Lärmaktionsplans Remscheid für die 2. Stufe ebenfalls aufgeführt und betrachtet.
Für den Lärmaktionsplan wurden die Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 für den Straßenverkehr analysiert und Belastungsschwerpunkte herausgearbeitet, für die verschiedene Minderungsmaßnahmen und -Strategien verwaltungsintern abgeklärt und dargestellt wurden. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde zur Mitwirkung der Öffentlichkeit im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie veröffentlicht. Parallel wurden weitere Träger öffentlicher Belange einbezogen. Die Anregungen und Bedenken wurden anschließend ausgewertet und der Lärmaktionsplan überarbeitet. Die Dokumentation der Anregungen und Bedenken wurde als eigenes Kapitel in den Lärmaktionsplan aufgenommen. Am 30.06.2016 wurde der Lärmaktionsplan Remscheid 2016 vom Rat der Stadt beschlossen.
- Lärmaktionsplan Remscheid Stufe 2PDF-Datei16,22 MB
- Lärmaktionsplan Remscheid Stufe 2 - Anlage 1 Karte Berechnete Straßen und SchienenwegePDF-Datei7,63 MB
- Lärmaktionsplan Remscheid Stufe 2 - Anlage 2 Karte Belastungsschwerpunkte an HauptverkehrsstraßenPDF-Datei9,21 MB
- Lärmaktionsplan Remscheid Stufe 2 - Anlage 3 Karte Ruhige Gebiete innerstädtischPDF-Datei15,94 MB
- Lärmaktionsplan Remscheid Stufe 2 - Anlage 4 Karte Ruhige Gebiet PotentialPDF-Datei12,15 MB
Lärmaktionsplan Remscheid Stufe 3
Seit der zweiten Stufe ist die Stadt Remscheid Ballungsraumkommune mit mehr als 100.000 Einwohner und führt die Lärmaktionsplanung in eigener Regie aus.
Die dritte Stufe des Lärmaktionsplans ist eine Überarbeitung und Aktualisierung der zweiten Stufe aus dem Jahr 2016. Es hat sich gezeigt, dass eine grundlegende Änderung der mit dem letzten Lärmaktionsplan vorgelegten Strategie nicht erforderlich ist.
Wesentliches Kriterium für die Priorisierung von Belastungssituationen sind Schallpegelwerte von 70 dB(A) für den 24-Stunden-Wert und 60 dB(A) für die Nacht. Diese stellen die Grenze dar, ab der eine eindeutige Gesundheitsgefahr besteht. In vielen medizinisch-wissenschaftlichen Studien wurde dies nachgewiesen und wird auch in der Rechtsprechung herangezogen. Dem Gesundheitsschutz für die Nacht kommt eine besondere Wichtigkeit zu, denn das Gefährdungspotential durch unbewusste Aufwach- und Stressreaktionen setzt bereits deutlich unter dem genannten Wert ein.
Die Stadtverwaltung Remscheid verfolgt aus stadt-, verkehrsplanerischen und auch topografischen Gründen bereits seit längerem wesentliche Prinzipien des Lärmschutzes: Die Bündelung des Hauptverkehrs auf einem jetzt schon auf das kleinste mögliche Maß reduzierten Straßennetz und der Schutz der angrenzenden Wohnbereiche und landschaftlich geschützten Bereiche vor Verkehrsverlagerungen und Verlärmung.
Mit der Fortführung dieser Vorgehensweise im Sinne der Lärmaktionsplanung wird ein wesentlicher Gesichtspunkt der Attraktivität des städtischen Lebensraums Remscheids unterstützt.
Die Bündelung des Verkehrs im Hauptstraßennetz führt andererseits zur Situation der gefährdenden Lärmbelastung der betroffenen Anwohner und zur Verpflichtung aus der Umgebungslärmrichtlinie, diese durch entsprechende Maßnahmen zu schützen.
Die Auswahl der Maßnahmen und ihre zeitliche Umsetzung wurden eng auf planerische Verfahren und Baumaßnahmen abgestimmt, die im laufenden Geschäft der Verwaltung abgewickelt werden. Der erforderliche zusätzliche finanzielle Aufwand der Umsetzung wird dadurch so gering wie möglich gehalten.
Straßenverkehr
Mit der Überarbeitung wurden die aktuellen Verkehrszahlen und die Lärmkartierung aus dem Jahr 2018 zu Grunde gelegt und die inzwischen durchgeführten Maßnahmen und erstellten Konzepte im Mobilitätsbereich in die Maßnahmenliste aufgenommen.
Die Verkehrsdaten werden ebenfalls alle fünf Jahre erhoben und stellen die durchschnittliche langjährige Entwicklung des Verkehrsaufkommens dar. Da das Verkehrsaufkommen der wesentliche Faktor für die Lärmbelastung darstellt und die Verkehrszahlen in Remscheid insgesamt stagnieren bzw. abnehmen - mit Ausnahme der Autobahn A1 - ergeben sich sowohl in der Lärmbelastung als auch in der Priorisierung der Strecken nur wenige Änderungen.
Bereits für den Lärmaktionsplan der 2. Stufe wurden insgesamt 33 Belastungsschwerpunkte im Hauptstraßennetz ermittelt. Von diesen sind nun 24 in einer ersten und zweiten Prioriät eingestuft, für die Maßnahmen vorgesehen werden.
Schienenverkehr
Die zweite für Remscheid relevante Lärmquelle, der Schienenlärm, ist im Lärmaktionsplan für Remscheid nachrichtlich aufgenommen. Die Kartierung und Lärmaktionsplanung liegen in der Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes.
Es bestehen nur äußerst geringe Betroffenheiten in Bezug auf die genannten Auslösewerte hinsichtlich der akuten Gesundheitsgefahr.
An der Strecke wurde in den letzten Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen vorgenommen, so dass auch lärmtechnisch derzeit von einem sanierten Stand ausgegangen werden kann.
Das Eisenbahnbundesamt führt im Rahmen der Lärmaktionsplanung regelmäßig eine Online-Befragung zu Lärmproblemen an Schienenstrecken in seiner Zuständigkeit durch und überarbeitet entsprechend das seit 1999 bestehende hauseigene Lärmsanierungsprogramm Schiene.
Weitere Informationen zum Sanierungsprogramm unter der unten angegebenen Internetadresse des Eisenbahnbundesamtes.
Industrie
Mit der dritten Stufe der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung waren auch lärmrelevante Industriebetriebe aufzunehmen. Mit Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen vom 5.7.2016 wurden hier Betriebe, die unter die EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen fallen, die sogenannten IED-Anlagen, erfasst. In Deutschland bestehen rechtliche Vorgaben und Grenzwerte zu Emissionen aus gewerblichen Betrieben, die an den nächstgelegenen sensiblen Nutzungen wie Wohnnutzungen eingehalten werden müssen. Mit der Einhaltung werden Gesundheitsgefahren vermieden und die Anforderungen der Umgebungslärmrichtlinie bereits erfüllt. Somit werden diese Betriebe mit der Lärmkartierung zwar erfasst, im Lärmaktionsplan jedoch nicht weitergehend behandelt.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Lärmaktionsplan der dritten Stufe wurde in den politischen Gremien diskutiert und am 24.06.2021 mit der Drucksache 16/0793 durch den Rat der Stadt Remscheid beschlossen.
Der Lärmaktionsplan kann rechts in der Infobox aufgerufen werden. Aus Gründen der gesundheitlichen Sicherheit in der Pandemie erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung nur digital. Dies ist durch das Planungssicherstellungsgesetz des Bundes ermöglicht.
Vom 22. Februar bis zum 12. März 2021 war die Öffentlichkeit aufgefordert, sich über die Planung, ihre Ziele und Auswirkungen zu informieren und Anregungen, Ideen und Bedenken unter den rechts angegebenen Kontaktdaten einzureichen. Diese werden Bestandteil des Lärmaktionsplans und somit der Öffentlichkeit bekannt gemacht.
- Lärmaktionsplan Remscheid Stufe 3PDF-Datei21,88 MB
- Lärmaktionsplan Remscheid Stufe 3 - Anlage 1 Karte Berechnete Straßen und SchienenwegePDF-Datei3,96 MB
- Lärmaktionsplan Remscheid Stufe 3 - Anlage 2 Karte Belastungsschwerpunkte an HauptverkehrsstraßenPDF-Datei4,38 MB
- Lärmaktionsplan Remscheid Stufe 3 - Anlage 3 Karte Ruhige Gebiete innerstädtischPDF-Datei3,52 MB
- Lärmaktionsplan Remscheid Stufe 3 - Anlage 4 Karte Ruhige Gebiet PotentialPDF-Datei3,82 MB
- Lärmaktionsplan Remscheid Stufe 3 - Beschlussvorlage DS 16/0793PDF-Datei193,19 kB
Lärmaktionsplan für Schienenwege in der Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes
Das Eisenbahn-Bundesamt ist für die Erstellung des Lärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig.
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen.
Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Im Rahmen dieser Lärmaktionsplanung führt das Eisenbahnbundesamt regelmäßig eine Öffentlichkeitsbeteiligung über einen online-Fragebogen durch.
Der Lärmaktionsplan Schiene des Eisenbahnbundesamtes für die Stufe 3 ist inzwischen abgeschlossen und online abrufbar (s. Link unten).
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet für jede Stufe der Lärmaktionsplanung in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu jeweils eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet und Fragebögen an. Alternativ können Beteiligungen auch per Post erfolgen. Informationen zum Verfahren werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die zweite Phase der Online-Beteiligung der Öffentlichkeit zum Lärmaktionsplan Schiene 4. Stufe läuft vom 20. November 2023 bis zum 4. Januar 2024.
Betroffene können einen Fragebogen auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de (Öffnet in einem neuen Tab) ausfüllen. Eine Registrierung ist nicht notwendig. Weitere Informationen können unter unter http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich (Öffnet in einem neuen Tab) abgerufen werden.
Weitere Informationen und Fragen:
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter den unten angegebenen Links. Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter umgebungslaermeba.bundde oder postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an die Zentrale des Eisenbahnbundesamtes, Heinemannstr. 6, 53175 Bonn, richten.
- Lärmaktionsplan Schiene - Flyer des Eisenbahnbundesamtes 2023PDF-Datei3,79 MB
- Lärmkartierung Schiene - Flyer des Eisenbahnbundesamtes 2022PDF-Datei2,92 MB
- Lärmaktionsplan Schiene des Eisenbahnbundesamtes und Informationen (Öffnet in einem neuen Tab)
- FAQ zu Lärm an Schienenwegen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Broschüre Lärmschutz im Schienenverkehr des BundesverkehrsministeriumsPDF-Datei3,04 MB
- Eisenbahnbundesamt - Information zur Lärmsanierung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bundesverkehrsministerium - weitere Informationen zur Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Schienenwegen (Öffnet in einem neuen Tab)
Rechtliche Hinweise und Grundlagen
Ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen besteht nach dem nationalen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ausschließlich beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen oder Schienenwegen.
Ein Anspruch auf Lärmsanierung im Bestand besteht weder nach bisherigem noch nach neuem Recht und nicht im Zusammenhang mit der Lärmaktionsplanung auf der Grundlage der EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Anlieger an bestehenden lauten Verkehrswegen haben somit keinen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung für passiven Schallschutz.