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Stadt Remscheid

Einzelhandelskonzept 2026

Mit der vom Büro Junker + Kruse Stadtforschung Planung, Dortmund erarbeiteten gesamtstädtischen Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Remscheid wurden übergeordnete Ziele und modellhafte Ermittlungen wie auch flächenbezogene Bereiche und Standorte definiert, die aktualisierte teilräumliche Entwicklungsziele mit einer klaren Prioritätensetzung abbilden. 

Enthalten sind die konzeptionellen Bausteine

·        Übergeordnete Ziele der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung,
·        Räumliches Standortstrukturmodell,
·        Einordnung und Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche,
·        Definition von Sonder- und Ergänzungsstandorten,
·        Identifikation und Definition von Nahversorgungsstandorten zur Sicherung der wohnungsnahen Grundversorgung,
·        Remscheider Sortimentsliste und
·        Ansiedlungsregeln zur Einzelhandelsentwicklung.

Hieraus resultieren unter anderem die räumlichen Definitionen der zentralen Versorgungsbereiche

·        Hauptzentrum Remscheid Innenstadt,
·        Perspektivisches Stadtbezirkszentrums Lennep,
·        Stadtteilzentrum Lüttringhausen,
·        Stadtteilzentrum Hasten,
·        Stadtteilzentrum Süd und
·        Nahversorgungszentrum Burger Straße.

Weiterhin wurden Sonder- und Ergänzungsstandorte räumlich umgrenzt.

In die Aufstellung des Einzelhandelskonzeptes wurden kommunale Gremien involviert und gemäß einer Beschlussfassung des Rates eine Beteiligung zum Entwurfsstand 17.02.2026 vorgenommen. Die Öffentlichkeit konnte sich nach einer Pressemeldung vom 27.03.2026 für die Dauer eines Monats und aufgrund eines auch darüber hinaus abrufbaren Internetauftritts zum Entwurf informieren und beteiligen. Behörden und Träger öffentlicher Belange, Nachbarstädte und -kreise sowie der Regionale Arbeitskreis Einzelhandel wurden angeschrieben und ergänzend durch einen gutachterlichen Onlinetermin am 13.04.2026 einbezogen. In diesem wurde informiert und es wurden Fragen beantwortet. 

Der Rat der Stadt Remscheid hat das neue Einzelhandelskonzept für die Stadt Remscheid in seiner Sitzung am 09.07.2026 als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Dem lag die Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen zu Grunde.

Das vorherige Einzelhandelskonzept ist damit außer Kraft getreten und es gilt das neu beschlossene Einzelhandelskonzept 2026.

 

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