Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

Finanzielle Hilfen im Alten- und Pflegeheim

Generell gilt, dass finanzielle Leistungen zur Pflege in einem Pflegeheim von der Pflegeversicherung übernommen werden. Reichen diese Leistungen nicht aus, können zusätzlich Leistungen der Sozialhilfe oder Pflegewohngeld beantragt werden.

Leistungen der Sozialhilfe für die Pflege

Die Hilfe zur Pflege unterstützt pflegebedürftige Menschen, wenn die Kosten nicht durch die Pflegekasse übernommen werden oder von unterhaltspflichtigen Angehörigen finanziert werden können. Erst dann werden anfallende Kosten ganz oder teilweise erstattet.

Dabei gilt: Auch im Rahmen der Hilfe zur Pflege ist die Entscheidung der Pflegekasse über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit gültig.

Finanzielle Hilfen bei einer Unterbringung im Pflegeheim

Auch für Kosten einer notwendigen Unterbringung in einem Pflegeheim werden Sozialhilfeleistungen erbracht, wenn die Pflegekassenleistungen oder die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen. Unabhängig von der Sozialhilfe kann für die Investitionskosten ein Pflegewohngeld in Frage kommen.

Haben Sie Fragen?

Hilfen in Einrichtungen

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz