Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Personen, die Mieterin oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind oder aber als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum haben.
Ob und in welcher Höhe Sie in Remscheid Wohngeld erhalten, hängt davon ab, ob Sie Ihren Hauptwohnsitz in Remscheid haben.
Des Weiteren sind
- die Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder,
- der Höhe des Familieneinkommens und
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
ausschlaggebend.
Online-Anträge können über das Serviceportal Gemeinsam-Online (Öffnet in einem neuen Tab) gestellt werden.
Nähere Informationen, u. a. den Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zur Wohngeldgewährung etc., erhalten Sie hier:
FAQ - FRAGEN UND ANTWORTEN RUND UMS WOHNGELD
In dem verlinkten Dokument finden Sie die Antworten zu den meist gestellten Fragen.
ERREICHBARKEIT & ÖFFNUNGSZEITEN
Sprechzeiten
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KONTAKTE nach Buchstabenkreis
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# Telefon-Nummer: (02191) 16 + Durchwahl #
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| Zuständigkeit | Durchwahl |
| A, Z | 3611 |
| B | 3260 |
| C, E | 3520 |
| D | 3733 |
| F, G | 2512 |
| H, I, J | 3733 |
| K | 3885 |
| L, O, P | 3350 |
| M, N | 3505 |
| Q, S, St | 3293 |
| R, Sch | 2311 |
| T, U | 2272 |
| V, W, X, Y | 3414 |