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Stadt Remscheid

Jahresabschluss 2013

Aufgrund § 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 03. Februar 2015 (GV.NRW.S.208), wird der Jahresabschluss 2013 der Stadt Remscheid öffentlich bekannt gemacht.

Der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2013 wurde durch den Rat der Stadt Remscheid am 27.11.2014 mit einer Bilanzsumme von 1.109.597.179,04 €, in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresfehlbetrag von 27.419.115,17 € und in der Finanzrechnung mit einer Änderung des Bestandes an Finanzmitteln von +3.664.058,35 € auf 15.311.636,15 € festgestellt.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 27.419.115,17 € wurde in Höhe von 1.292.855,96 € der allgemeinen Rücklage entnommen. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 26.126.259,21 € ist nicht durch Eigenkapital gedeckt. Die bilanzielle Überschuldung ist somit eingetreten.

Die Oberbürgermeisterin wurde gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2013 entlastet.

Der Lagebericht vermittelt eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Remscheid.

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