Am 25. April 2027 wird in Nordrhein-Westfalen der neue Landtag gewählt. Alle wahlberechtigten Remscheiderinnen und Remscheider können an diesem Tag ihre Stimme abgeben.
Sie sind wahlberechtigt, wenn
- Sie Deutsche oder Deutscher sind,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben (das Wahlalter wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt),
- seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in Remscheid mit Hauptwohnsitz wohnhaft sind oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und
- nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.