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Stadt Remscheid

Informationen für Wählerinnen und Wähler

Am 25. April 2027 wird in Nordrhein-Westfalen der neue Landtag gewählt. Alle wahlberechtigten Remscheiderinnen und Remscheider können an diesem Tag ihre Stimme abgeben.

Sie sind wahlberechtigt, wenn

  • Sie Deutsche oder Deutscher sind,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben (das Wahlalter wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt),
  • seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in Remscheid mit Hauptwohnsitz wohnhaft sind oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und
  • nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Erläuterungen und Hinweise

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