Beschreibung
Die Ausbildung darf im Alter von 16 ½ Jahren begonnen werden. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist in Zusammenhang mit einem Personalausweis oder Reisepass gültig. Bei jeder Fahrt muss eine Begleitperson anwesend sein, die in der Prüfbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein muss.
Diese müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- vollendetes 30. Lebensjahr
- mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister
- Während der Fahrt darf die Begleitperson nicht unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln oder Drogen stehen und die Alkohol-Promillegrenze von 0,5 nicht erreichen.
Hinweis (COVID-19):
Der Antrag kann aktuell nur über die jeweilige Fahrschule eingereicht werden.