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Stadt Remscheid

Gewerbe: Gewerbeabmeldung

Für eine Gewerbeabmeldung ist keine persönliche Vorsprache notwendig.

Wer den selbständigen Betrieb seines Gewerbes aufgibt oder in eine andere Gemeinde verlegt, hat dies der Gewerbemeldestelle unverzüglich anzuzeigen.

Beschreibung

Die Gewerbeabmeldung kann sowohl schriftlich per Post, per Fax oder per Mail (Unterschrift einscannen) als auch über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW ( siehe Downloads und links ) erfolgen.

Wichtig: 
Sollten Sie das ausgefüllte Formular und eingescannten Unterlagen per Email einreichen, verwenden Sie bitte folgende Emailadresse gewerbeangelegenheitenremscheidde

Eine Abmeldung kann auch durch Dritte per formloser Vollmacht, aus der hervorgeht, dass dieser befugt ist, das Gewerbe abzumelden, vorgenommen werden. Dieser muss aber der Ausweis (auch Kopie möglich) des Gewerbetreibenden beigefügt sein.

Eine persönliche Vorsprache ist möglich zu den Öffnungszeiten:

Dienstag       08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr

Donnerstag    08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Gewerbe: Gewerbeabmeldung

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