Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

Fahrerlaubnis: Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein

Durch den Bundesrat wurde, entsprechend EU-rechtlicher Vorgaben, beschlossen, in welchem Zeitplan Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden müssen.

Beschreibung

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Hintergrund ist die EU-Führerscheinrichtlinie, die ein einheitliches und fälschungssicheres Kartenformat vorsieht.
 Hier (Öffnet in einem neuen Tab) finden Sie weitere Infos!

Sichern Sie sich frühzeitig einen Termin oder beantragen Sie den Umtausch ganz einfach online über das ServicePortal der Stadt Remscheid.

Den Online-Antrag für den Umtausch ihrer deutschen Fahrerlaubnis in einen Kartenführerschein finden Sie im  Serviceportal (Öffnet in einem neuen Tab) der Stadt Remscheid.

Jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss bis 2033 umgetauscht werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Der neue Führerschein ist für 15 Jahre befristet. 

Der Umtausch betrifft:

  • alte Papierführerscheine (grau/rosa)
  • ältere Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind bereits auf 15 Jahre befristet und müssen später turnusmäßig erneuert werden.

Welche Fristen gelten?

Für alle Papierführerscheine ist die Umtauschfrist bereits abgelaufen.

Alle Personen, die vor 1953 geboren sind, haben bis zum 19. Januar 2033 Zeit Ihren Führerschein umzutauschen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Papierführerschein oder bereits um einen EU-Kartenführerschein handelt.

EU-Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind je nach Ausstellungsjahr umzutauschen. Das Ausstellungsdatum können Sie Ziffer 4.a auf Ihrem Führerschein entnehmen. Es gelten folgende Umtauschfristen:

Ausstellungsjahr

Umtausch bis

1999 – 2001

19.01.2026

2002 – 2004

19.01.2027

2005 – 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 – 18.01.2013

19.01.2033

Für diese Dienstleistung müssen Sie über die  Online-Terminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) einen Termin vereinbaren. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich! 

Fahrerlaubnis: Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz