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Stadt Remscheid

Fahrerlaubnis: Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein

Durch den Bundesrat wurde, entsprechend EU-rechtlicher Vorgaben, beschlossen, in welchem Zeitplan Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden müssen.

Beschreibung

Bis zum 19.01.2026 müssen alle EU-Kartenführerscheine mit einem Ausstellungsdatum von 1999 bis 2001 umgetauscht werden.
 Hier (Öffnet in einem neuen Tab) finden Sie weitere Infos!

Sichern Sie sich frühzeitig einen Termin oder beantragen Sie den Umtausch ganz einfach online über das ServicePortal der Stadt Remscheid.

Den Online-Antrag für den Umtausch ihrer deutschen Fahrerlaubnis in einen Kartenführerschein finden Sie im  Serviceportal (Öffnet in einem neuen Tab) der Stadt Remscheid.

Bis 19. Januar 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, nach EU-Recht in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise und beginnt mit den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt worden sind.

Bis wann Sie Ihren Führerschein umgetauscht haben müssen, entnehmen Sie bitte folgender Tabelle:

Für alle Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt worden sind (rosa Papierführerschein, grauer Papierführerschein) gelten folgende Umtauschfristen:

Geburtsjahr Führerscheininhaber

Umtausch bis

Vor 1953

19.01.2033

ab 1953

19.01.2025

 

EU-Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind je nach Ausstellungsjahr umzutauschen. Das Ausstellungsdatum können Sie Ziffer 4.a auf Ihrem Führerschein entnehmen. Es gelten folgende Umtauschfristen:

Ausstellungsjahr

Umtausch bis

1999 – 2001

19.01.2026

2002 – 2004

19.01.2027

2005 – 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 – 18.01.2013

19.01.2033

Bitte beachten: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Für diese Dienstleistung müssen Sie über die  Online-Terminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) einen Termin vereinbaren. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich! 

Fahrerlaubnis: Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein

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