Beschreibung
Ausländer benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Sie kann zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden und ist abhängig vom Erfüllen verschiedener Voraussetzungen. Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltes ist der Besitz eines gültigen Passes eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltszwecke
- Familienzusammenführung
- Studium, Sprachkurse
- Au-pair-Beschäftigung
- Schüleraustausch / Schulbesuch (sonstige Ausbildungszwecke)
- Beschäftigung
- Forschung
- Selbständige Tätigkeit
- Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen
Die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen zur Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis erfolgt bei der persönlichen Vorsprache in der Ausländerbehörde.
Die Aufenthaltserlaubnis wird in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels erteilt und verlängert.
Dies verlangt in jedem Fall die persönliche Vorsprache des Antragstellers, da hierfür die Abnahme von Fingerabdrücken zwingend vorgeschrieben ist. Im Übrigen muss der Antragsteller bei der Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels persönlich unterschreiben.
Hinweis:
- Fingerabdrücke werden erst ab dem Alter von 6 Jahren erfasst
- Kinder unter 10 Jahren müssen nicht persönlich unterschreiben
Der elektronische Aufenthaltstitel verfügt über eine Online-Ausweisfunktion, die bei der Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels freigeschaltet werden kann. Eine nachträgliche Freischaltung der Online-Ausweisfunktion ist ebenfalls möglich. Sofern Sie eine nachträgliche Freischaltung wünschen, kontaktieren Sie die Ausländerbehörde per Mail an auslaenderamtremscheidde. Sie erhalten sodann einen Termin bei der hiesigen Ausländerbehörde für die Freischaltung der Online-Funktion sowie die Vergabe einer persönliche Identifikationsnummer (PIN).