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Stadt Remscheid

Aufenthaltserlaubnis

Beschreibung

Der eAT ist für Drittstaatsangehörige erforderlich, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten oder die en Visum für eine Beschäftigung benötigen und ist nicht nur ein Dokument, das den Aufenthalt rechtlich absichert, sondern bietet auch erweiterte Funktionen durch seine elektronischen Komponenten.

Er kann verschiedene Aufenthaltstitel wie zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU enthalten.

Mögliche Aufenthaltszwecke

  • Familienzusammenführung
  • Studium, Sprachkurse
  • Au-pair-Beschäftigung
  • Schüleraustausch / Schulbesuch (sonstige Ausbildungszwecke)
  • Beschäftigung
  • Forschung
  • Selbständige Tätigkeit
  • Aufenthalt aus verschiedenen humanitären Gründen

Wie sieht der eAT aus?

Der elektronische Aufenthaltstitel ist eine Plastikkarte im Scheckkartenformat. Auf der Vorderseite sind wichtige persönliche Informationen aufgedruckt, darunter:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Gültigkeitsdauer
  • Art des Aufenthaltstitels
  • Passbild

In die Karte ist außerdem ein Chip integriert, der zusätzliche Funktionen und Daten speichert.

Wie kann der eAT beantragt werden:

 Online (Öffnet in einem neuen Tab) über das ServicePortal der Stadt Remscheid oder bei persönlicher Vorsprache in der Ausländerbehörde.

Vorteile der Online Beantragung sind, Anträge können rund um die Uhr über das Serviceportal der Stadt Remscheid online eingereicht und schon vor einem ersten Termin umfassend geprüft werden. Meist ist anschließend nur noch ein Termin zur Abgabe der biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) und zur Abholung des fertigen Dokuments notwendig.

Hinweis:

  • Fingerabdrücke werden erst ab dem Alter von 6 Jahren erfasst
  • Kinder unter 10 Jahren müssen nicht persönlich unterschreiben

Der elektronische Aufenthaltstitel verfügt über eine Online-Ausweisfunktion, die bei der Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels freigeschaltet werden kann.Einen PIN-Brief bekommen Sie bei der Beantragung ausgehändigt, so dass sie die Online-Ausweisfunktion nutzen können.

Eine nachträgliche Freischaltung der Online-Ausweisfunktion ist ebenfalls möglich. Sofern Sie eine nachträgliche Freischaltung wünschen, kontaktieren Sie die Ausländerbehörde per Mail. Sie erhalten sodann einen Termin bei der hiesigen Ausländerbehörde für die Freischaltung der Online-Funktion sowie die Vergabe einer persönliche Identifikationsnummer (PIN). 

Aufenthalt Ukrainische Staatsangehörige:

Gem.§ 2 Abs.1 S 1.und 2 UkraineAufenthFGV sind alle Aufenthaltserlaubnisse ukrainischer Staatsangehöriger gemäß § 24 Abs.1 AufenthG, einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen, ohne Verlängerung bis zum 04.03.2027 weiter gültig.

Erläuterungen und Hinweise

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