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Stadt Remscheid

Schülerreisendenliste / Klassenfahrten ins europäische Ausland

Eine allgemeinbildende Schule, die eine Klassen-/Kursfahrt in ein anderes Land der Europäischen Union plant, benötigt für ausländische Schülerinnen und Schüler, die nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates (Dritt-Ausländer) besitzen, einen Eintrag in einer sog. "Liste für Reisende" (bundeseinheitlicher und fälschungssicherer Vordruck). Dieses erspart ein aufwändiges Visumsverfahren für jede einzelne Schülerin oder jeden einzelnen Schüler.

Beschreibung

Wichtige Information für Klassenfahrten nach Großbritannien:

Aufgrund des Austrittes des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union werden Schülersammellisten seit 01.10.2021 im Vereinigten Königreich nicht mehr anerkannt. 

Seit 1. Oktober 2021 müssen Schüler/Schülerinnen daher alle eigene Reisedokumente (Reisepass) und – so diese Schüler/Schülerinnen aufgrund ihrer Nationalität im Vereinigten Königreich der Visumpflicht unterliegen – ein entsprechendes Visum für die Einreise in das Vereinigte Königreich mitführen.

Informationen der Britischen Botschaft lesen  h i e r (Öffnet in einem neuen Tab).

Allgemeine Hinweise:

Die betroffenen Schülerinnen und Schüler müssen grundsätzlich im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung und eines gültigen Reisepasses sein.

Für den Fall, dass eines der beiden Bedingungen nicht vorliegt, ist eine Reisendenliste für Schulreisen (auch "Schülersammelliste") erforderlich.

siehe auch: Beschluss des EU Rates vom 30.11.1994 (siehe Downloads)

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Modalitäten nur für Reisen in EU-Staaten gilt. Sollten Klassenfahren (auch Durchreisen) in Länder außerhalb des EU-Gebietes (z. B. Großbritannien, Schweiz) durchgeführt werden, benötigt ggf. jede ausländische Schülerin bzw. jeder ausländische Schüler ein spezielles Einreisevisum. Eine Reisendenliste wird in diesen Fällen nicht ausgestellt.

Die Ausländerbehörde Remscheid ist für die Schulen auf Remscheider Stadtgebiet zuständig.

Der amtliche Vordruck (blanko) "Liste der Reisenden für Schulreisen innerhalb der EU" ist bei der Ausländerbehörde anzufordern und kann von einer Lehrkraft oder einer Schülerin/Schüler nach Terminvereinbarung abgeholt werden.

Diese Reisendenliste ist dann für eine konkret geplante Klassen-/Kursfahrt entsprechend von der Schule auszufüllen:

  • Eintragung aller ausländischen Schülerinnen und Schüler, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen und an der Fahrt teilnehmen sollen. Die Personalien entnehmen Sie bitte den amtlichen Ausweisdokumenten.
  • Bestätigung der Schulleitung der Eintragungen in der Liste.
  • Passbild für jeden eingetragenen Schüler

Nachdem die Reisendenliste von der Schule vollständig ausgefüllt wurde, ist diese zur Überprüfung und Bearbeitung im Informationsbüro der Ausländerbehörde abzugeben.

Schülerinnen bzw. Schüler, die nicht im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung / eines Nationalpasses sind, müssen dabei persönlich unter Vorlage eines Passfotos vorsprechen.

Wichtig!

Die Bearbeitungszeit kann bis zu 2 Wochen dauern!

Kalkulieren Sie dieses bitte bei der Planung Ihrer Klassenfahrt mit ein und stellen rechtzeitig, spätestens jedoch 4 Wochen vor Beginn der Klassenfahrt einen Antrag auf Ausstellung einer Reisendenliste.

Nach erneuter Terminvereinbarung kann die überprüfte und von der Ausländerbehörde gesiegelte Reisendenliste abgeholt werden.

Die Aushändigung erfolgt nur an die in der Reisendenliste aufgeführte Lehrkraft bzw. an eine/n andere bevollmächtigte/n Person/Schülerin/Schüler gegen Empfangsbestätigung.

 

Schülerreisendenliste / Klassenfahrten ins europäische Ausland

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